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Nachtrag zu dem Vexzeichnisse vom Monat September 1824.
10. Vermoͤge Beschlusses vom 16., eroͤffnet
am 26. August, wurde Christoph Frie-
drich Geißel, von Unterlenningen, O. A.
Kirchheim, wegen Mißhandlung seines
Vaters und Concubinats zu sechsmo-
narlicher Festungs, Arbeitsstrafe und
zum Kosten-Erfaße verurtheilt. (d. 3.
September.)
1. Durch Erkenntniß vom 6., eröffnet
am 11. September, wurde auf den
Grund einer von dem O. A. Gerichte Wib-
nn lingen geführten Untersuchung:
a)Anton Trenkler, von Untermädin=
gen, K. Baiernschen Landgerichts Lauin-
gen, wegen wiederholten verborswidri-
gen Wiedereintritts in das Königreich,
wiederholten Vagirens, ehebrecherischen
Concubinats und wegen Falschung zu
sieben und einhalbmonatlicher
Festungs-Arbeitsstrafe und einer kör-
perlichen Züchtigung von 30 Stock-
streichen, auch wiederholter Auswei-
fung nach erstandener Strafe unter
Bedrehung mit geschärfter Strafe für
den Wiederbetretungefall, und
b) Monica Widmann, von Eggingen,
O. A. Blaubeu#ern, wegen wiederhol-
#e#l7 Batzitens und Bettelns, und we-
hen ehebtelherifchen Concubinats unter
Rütesichtnahme auf die früher wegen
Ehebruchs von ihr erstandene Strafe
zu sechsmonatlicher Arbeitshaus-
strafe verurtheilt, auch die Stellung der
Lewtteren unter strenge polizeiliche Auf-
sicht nach erstandener Strafe verordnet.
(d. 22. September.)
172. Vermöge Beschlusses vbom :5. Augast,
eröffnet am 15. September, wurde die
bei dem O. A. Gericht Ulm in Unterfu-
chung gekommene Marie Anne Ha-
naldin, von Reichenbach, O. A. Göp-
pingen, wegen Ebebruchs und Bruchs
des Handgelühdes, nehen dem Koßten-
Ersatze zu vierzehenwöchiger Ar-
beitshausstrafe verurtheilt, (d. 25. Sep-
tember.) 5„
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Hiedei ist anzufügen, baß vom fön (an
sich zu öffentlicher Bekan#tmeching ger
eigneten) Erkenntnissen im Laufe des
Monats Oktober der Rekurs an- den Gri-
minal-Senat des Königl. Ober-Tribunals
ergriffen worden ist.