Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Nachtrag zu dem Vexzeichnisse vom Monat September 1824. 
10. Vermoͤge Beschlusses vom 16., eroͤffnet 
am 26. August, wurde Christoph Frie- 
drich Geißel, von Unterlenningen, O. A. 
Kirchheim, wegen Mißhandlung seines 
Vaters und Concubinats zu sechsmo- 
narlicher Festungs, Arbeitsstrafe und 
zum Kosten-Erfaße verurtheilt. (d. 3. 
September.) 
1. Durch Erkenntniß vom 6., eröffnet 
am 11. September, wurde auf den 
Grund einer von dem O. A. Gerichte Wib- 
nn lingen geführten Untersuchung: 
a)Anton Trenkler, von Untermädin= 
gen, K. Baiernschen Landgerichts Lauin- 
gen, wegen wiederholten verborswidri- 
gen Wiedereintritts in das Königreich, 
wiederholten Vagirens, ehebrecherischen 
Concubinats und wegen Falschung zu 
sieben und einhalbmonatlicher 
Festungs-Arbeitsstrafe und einer kör- 
perlichen Züchtigung von 30 Stock- 
streichen, auch wiederholter Auswei- 
fung nach erstandener Strafe unter 
Bedrehung mit geschärfter Strafe für 
den Wiederbetretungefall, und 
b) Monica Widmann, von Eggingen, 
O. A. Blaubeu#ern, wegen wiederhol- 
#e#l7 Batzitens und Bettelns, und we- 
hen ehebtelherifchen Concubinats unter 
Rütesichtnahme auf die früher wegen 
Ehebruchs von ihr erstandene Strafe 
zu sechsmonatlicher Arbeitshaus- 
strafe verurtheilt, auch die Stellung der 
Lewtteren unter strenge polizeiliche Auf- 
sicht nach erstandener Strafe verordnet. 
(d. 22. September.) 
172. Vermöge Beschlusses vbom :5. Augast, 
eröffnet am 15. September, wurde die 
bei dem O. A. Gericht Ulm in Unterfu- 
chung gekommene Marie Anne Ha- 
naldin, von Reichenbach, O. A. Göp- 
pingen, wegen Ebebruchs und Bruchs 
des Handgelühdes, nehen dem Koßten- 
Ersatze zu vierzehenwöchiger Ar- 
beitshausstrafe verurtheilt, (d. 25. Sep- 
tember.) 5„ 
’ 
Hiedei ist anzufügen, baß vom fön (an 
sich zu öffentlicher Bekan#tmeching ger 
eigneten) Erkenntnissen im Laufe des 
Monats Oktober der Rekurs an- den Gri- 
minal-Senat des Königl. Ober-Tribunals 
ergriffen worden ist.
	        
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