Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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Abschnitt  Il.
Verwendung  des  Tilgungs-Fonds.

 

Zu  Ablösung  von  Passto-Kapitalien  waren  in  diesem  Jahre  zu  verwenden:
1.)  Rückstand  vom  vorigen  Jahr  .  .
s)DresjährigetordentlicherTrlgungdsFonds..  .
3.)  Zins-Ersparnisse:  weil  die  Raten-Zinsen  von  den  nach  der

Verfallzeit  abgeloͤßten  Kapitalien  mehr  betragen  haben,  als
der  Zins-Abgang  von  den  vor  der  Zins-Verfallzeit  abgelößten
  Kapitalien,  und  weil  von  denjenigen  Kapitalien,  welche
von  den  neuen  Landestheilen  zu  übernehmen  waren,  immer
auch  Zinsen-Rückstände  zu  bezahlen  gewesen  sind,  mit  deren
Einrechnung  der  Fonds  für  die  Zinsen-Zahlung  nicht  gereicht
  hat,  und  das  Mangelnde  von  dem  Vorraths-Kapital
bestritten  werden  mußte;  so  kann  als  Ersparnifß  einkommen.
4.)  Heimbezahlte  Aktiv-Kapitalien

5.)  Verminderung  der  Staatsschuld  bei  einem  sogenamnten  halbzinsenden
  Kapital  durch  Zurlicfu  hruns  auf  den  wahren
Werth

6.)  Die  zu  Deckung  der,  über  den  Tuzunge,Fonde  hbunten,
  Kapitalien  ausgenommenen  neuen  Anlehen

Summe
Hieran  wurden  zu  Ablèfung  von  Passio-Kapitalien  verwendet

Rest,  so  noch  zu  verwenden  war
(wie  oben  bei  dem  Aucgaben,  Abschniu-  1)

 

 

 

il.  tr.
294,474  21
125,000  —

14,785  9
55—
1/831,2  11113
2°265,5053
2“246,  153  263
19,372  167