Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

7) Arithmethik und eometrie. 
a.) Rechnen mit ganzen und gebroche= 
nen Zahlen in benannten und unbe- 
nannten Größen, und einfache Pro 
portions-Rechnung, mit Angabe der 
Gründe des Verfährens; 
b.) Zeichnen geometrischer Figuren aus 
der ebenen Geometrie7 · 
c.). Kenntniß des ersten Büchs bes Eu- 
klid's. 
3) Zeichnen. 
Freihandzeichnen, etwa nach der Münch- 
ner Schule, bis einschließlich des Zeich- 
neus der Köpfe;z wobei bemerkt wlrd, daß 
die Bewerber früher verfertigte Arbeiten 
bei der Prüfung vorzuweisen haben. 
. Sonstige Erfordernisse. 
1) In moralischer Hinsicht. 
Die Bewerber haben über ihre sittliche 
Aufführung bis zur Zeit der Prüfung die 
Jeugnisse ihrer Lehrer beizubringen. 
„ Ju pbrsscher Hinsicht. 
Sie müssen 
a.) · einen gesunden und fehlerfreien Koͤr- 
perbau haben und folches durch ein 
ärztliches Zeugniß nachweisen, auch 
b.) durch den Taufschein beurkunden, 
kaß sie das lechszehente Lebensjahr 
zurückgelegt und das ebenzehente 
nicht überschritten haben. 
Nur nusnahmsweise können Jüng= 
linge von unverkennbarer früherer 
Entwicklung und von erwiesener fruͤh- 
zeitiger und vorzüglich geistiger Aus- 
bildung schon nach zurückgelegtem 
fünfzehenten Jahre aufgenommen 
werden. 
3) In dkonomischer Hinsicht. 
Die Bewerber haben eine jaͤhrliche Zu- 
lage von wenigstens 150 fl. nachzuweisen. 
Tag und Ort der Prüfallg wird später 
öffentlich bekgunt gemacht werden. 
Srtuttgart den 30. December #874. 
Franquemont.
	        
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