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B.) Des Departements des Innern:
1. Des Ministerium des Innern.
Verleihung eines Privilegiums gegen den Nachdruck.
Seine Königliche Majestät haben Jahren gnaͤdigst zu ertheilen geruht;
vermöge höchster Entschließung vom 6. d. M. welches unter Hinweisung auf die K. Ver-
dem Professor und Vibliethekar, Pbilipp ordnung vom 25. Februar 1315, Prioi-
Buttmann in Berlin, ein Privilegium legien gegen den Bücher-Nachdruck betres-
gegen den Nachdruck der siebenten Auflage fend, zur Nachachtung hiemit öffentlich be-
seiner griechischen Schul-Grammatik und kannt gemacht wird.
der eilften Auflage seiner mittleren griechi- Stuttgart den 1z. Februar 18:5.
schen Grammartik auf die Dauer von sechs Schmiolin.
:. Des kathelischen Kirchenraths.
Den Stand des Interkalar-Fonds der latbolischen Kirchenstellen am 31. März 1824 betreffend.
In dem Regierungs-Blatt Lom Jahr 18:1 S. 618 wurde die Entstehungsweise,
die Natur und die Verwaltungsform des Inierkalar-Fonds der katholischen Kirchenstellen
des Königreichs bekannt gemacht.
Nachdem die Rechnung für 182: geprüft und gutgeheißen worden, so werden unter
Beziehung auf die nächst vorgehende Bekanntmachung im Regierungs-Blatt vom Jahr
1335 S. )85 die Ergebnisse derselben und der Stand des Fonds öffentlich dargelegt.
Es ist dabei voraus zu bemerken, daß den in der Beilage Nro- verzeichneten zu
gering gestellten Kirchenstellen ihre Interkalar.Gefälle zu Verbesserung des Einkommens
überlassen wurden, ohne daß sie zum Interkalar-Fonds floßen.
Die Interkalar-Fonds-Rechnung liefert folgendes Resultat:
I. Grund'stock.
A. An Georgi 182:3 waren vorhanden:
1.) Kassen-Vorrath .......
2.)Nückstände.........2,320si.28kr.
Hievon giengen zen 5#7 fl. 17 kr.
1,917 fl. 23 kr.