Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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B.) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Verleihung eines Privilegiums gegen den Nachdruck. 
Seine Königliche Majestät haben Jahren gnaͤdigst zu ertheilen geruht; 
vermöge höchster Entschließung vom 6. d. M. welches unter Hinweisung auf die K. Ver- 
dem Professor und Vibliethekar, Pbilipp ordnung vom 25. Februar 1315, Prioi- 
Buttmann in Berlin, ein Privilegium legien gegen den Bücher-Nachdruck betres- 
gegen den Nachdruck der siebenten Auflage fend, zur Nachachtung hiemit öffentlich be- 
seiner griechischen Schul-Grammatik und kannt gemacht wird. 
der eilften Auflage seiner mittleren griechi- Stuttgart den 1z. Februar 18:5. 
schen Grammartik auf die Dauer von sechs Schmiolin. 
:. Des kathelischen Kirchenraths. 
Den Stand des Interkalar-Fonds der latbolischen Kirchenstellen am 31. März 1824 betreffend. 
In dem Regierungs-Blatt Lom Jahr 18:1 S. 618 wurde die Entstehungsweise, 
die Natur und die Verwaltungsform des Inierkalar-Fonds der katholischen Kirchenstellen 
des Königreichs bekannt gemacht. 
Nachdem die Rechnung für 182: geprüft und gutgeheißen worden, so werden unter 
Beziehung auf die nächst vorgehende Bekanntmachung im Regierungs-Blatt vom Jahr 
1335 S. )85 die Ergebnisse derselben und der Stand des Fonds öffentlich dargelegt. 
Es ist dabei voraus zu bemerken, daß den in der Beilage Nro- verzeichneten zu 
gering gestellten Kirchenstellen ihre Interkalar.Gefälle zu Verbesserung des Einkommens 
überlassen wurden, ohne daß sie zum Interkalar-Fonds floßen. 
Die Interkalar-Fonds-Rechnung liefert folgendes Resultat: 
I. Grund'stock. 
A. An Georgi 182:3 waren vorhanden: 
1.) Kassen-Vorrath ....... 
2.)Nückstände.........2,320si.28kr. 
Hievon giengen zen 5#7 fl. 17 kr. 
1,917 fl. 23 kr.
	        
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