katholischen Elementarschulen der Stadt
Gmuͤnd. Sein Verhaͤltniß in dieser Eigen-
schaft wird besenders bestimmt werden.
. 31.
Der Vorstand tritt in jedem Monat
einmal mit den beiden Hauptlehrern zu-
sammen, um den Gang des Unterrichts,
den Stand der Disciplin und die Ord-
nung des Hauses wahrzunehmen und das
Nöthige darüber zu berathen.
Die Nebenlehrer nehmen an diesem Zu-
sammentritt nur auf besonderes Berufen
des Vorstandes Theil.
So oft es sich dabel von dem Verhalten
und dem Charakter einzelner Semina-
risten handelt, sind die beiden Aufseher zu
vernehmen. «
Der juͤngste Hauptlehrer fuͤhrt uͤber
die Verhandlungen ein Protokoll.
K. 32.
Die Oberaufsicht über die Anstalt liegt
dem katholischen Kirchenrath ob.
Derselbe wird das Seminar ordentlicher
Weise alle drei Jahre nach seinem Um-
fang durch besondere Commissarien viftti-
ren lassen.
Stuttgart den 15. Januar 18:5.
Schmidlin.
:. Des evangelischen Consistorium.
Termin zur Conkurs-Prüfung der evangelischen Schul= Provisoren und Schul, Incipienten.
Diejenigen evangelischen Schul-Proviso-
ren und Schul-Incipienten, welche sich um
Zulassung zur Concurs-Prüfung bei dem
ebangelischen Consistorium gemeldet haben,
und nicht durch besondere Erlasse zurück-
gewiesen worden sind, werden hiemit, und
zwar die Schul Provisoren von den Gene-
ralaten Reutlingen und Tübingen auf den
à7. Januar, die Schul-Provisoren der
übrigen Generalate auf den 31. Jannar,
die Schul-Incipienten aber von allen Ge-
neralaten auf den 7. Februar d. J. hieher
berufen, um dieser Prüfung, die an den
genannten Tagen Morgens 3 Uhr in dem
Consistorial-Gebäude ihren Anfang neh-
men wird, sich zu unterwerfen. Sämtliche
Dekanate und Schul-Inspektorate haben
hievon die betheiligten Personen in Kennt-
niß zu seßen.
Stuttgart den 15. Januar 18-5.
Wachter.