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3. .Des Studien raths.
Termin zur Prüfung der Studien-Candidaten.
Unter Hinweisung auf die Verordnung
vom Jahr 1820 (Regierungs-Blatt Nro..)
wirdhiemit bekannt gemacht, daß dle nächsie
Präfung der Studien-Candidatenam Mon-
tag und Dienstag den r4. und 15. Februar
d. J. werde vorgenommen werden. Die
Bittschriften müssen längstens am 5. Fe-
bruar bei dem Königlichen Studienrath
eingekommen seyn; Bitrrsteller, deren Ein-
gaben später einkommen, werden nichr
mehr zur Prüfung zugelassen.
Stuttgart den ½4. Januar 13825.
Süskind.
Dienst-Erledigungen.
Am obern Gymnassum in Stuttgart
ist ein Professorat erledigt. Der Gehalt
desselben beträgt in Geld und Naturalien
(nach Etats-Preisen berechnet) à 200 fl.
wofür wochentlich 24—15 größtentheils
oder durchaus philologische, lateinische,
griechische und hebrdische Lehrstunden, auch
Stylübungen in diesen drei Sprachen, zu
übernehmen sind. Die Bewerber haben
ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei
dem K. Studienrath einzugeben.
An dem für katholische Schullehrer zu
errichtenden Schullehrer-Seminar, wel,
chem Seine Königliche Majestät den
Sit in der Stadt Gmünd anzuweisen ge-
ruht haben, sollen drei Hauptlehrer auf-
gestellt werden.
Der erste Lehrer, welcher mit dem
Titel und Rang eines Rektors zugleich
Vorsteher der Anstalt ist, hat den Reli-
gions-Unterricht zu ertheilen, die Erzie-
hungs= und Unterrichts-Lehre vorzutragen,
auch gemeinschaftlich mit den geistlichen
Lehrern der dasigen latelnischen Schule
den Gottesdienst an der zweiten Stadtkirche
zu besorgen.
Er erhält nebst freier Wohnung in
dem Seminargebude und dem Schreib-
materialien-Ersaß rooo fl. Besoldung.
Die übrigen Lehrgegenstände werden unter
die beiden anderen Lehrern vertheilt, von
denen wenigstens Einer mit der Mutzk,
insbesondere mit dem Orgelspielen theo-
retisch und praktisch ganz vertraut, und
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