Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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3. .Des Studien raths. 
Termin zur Prüfung der Studien-Candidaten. 
Unter Hinweisung auf die Verordnung 
vom Jahr 1820 (Regierungs-Blatt Nro..) 
wirdhiemit bekannt gemacht, daß dle nächsie 
Präfung der Studien-Candidatenam Mon- 
tag und Dienstag den r4. und 15. Februar 
d. J. werde vorgenommen werden. Die 
Bittschriften müssen längstens am 5. Fe- 
bruar bei dem Königlichen Studienrath 
eingekommen seyn; Bitrrsteller, deren Ein- 
gaben später einkommen, werden nichr 
mehr zur Prüfung zugelassen. 
Stuttgart den ½4. Januar 13825. 
Süskind. 
Dienst-Erledigungen. 
Am obern Gymnassum in Stuttgart 
ist ein Professorat erledigt. Der Gehalt 
desselben beträgt in Geld und Naturalien 
(nach Etats-Preisen berechnet) à 200 fl. 
wofür wochentlich 24—15 größtentheils 
oder durchaus philologische, lateinische, 
griechische und hebrdische Lehrstunden, auch 
Stylübungen in diesen drei Sprachen, zu 
übernehmen sind. Die Bewerber haben 
ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei 
dem K. Studienrath einzugeben. 
An dem für katholische Schullehrer zu 
errichtenden Schullehrer-Seminar, wel, 
chem Seine Königliche Majestät den 
Sit in der Stadt Gmünd anzuweisen ge- 
ruht haben, sollen drei Hauptlehrer auf- 
gestellt werden. 
Der erste Lehrer, welcher mit dem 
Titel und Rang eines Rektors zugleich 
Vorsteher der Anstalt ist, hat den Reli- 
gions-Unterricht zu ertheilen, die Erzie- 
hungs= und Unterrichts-Lehre vorzutragen, 
auch gemeinschaftlich mit den geistlichen 
Lehrern der dasigen latelnischen Schule 
den Gottesdienst an der zweiten Stadtkirche 
zu besorgen. 
Er erhält nebst freier Wohnung in 
dem Seminargebude und dem Schreib- 
materialien-Ersaß rooo fl. Besoldung. 
Die übrigen Lehrgegenstände werden unter 
die beiden anderen Lehrern vertheilt, von 
denen wenigstens Einer mit der Mutzk, 
insbesondere mit dem Orgelspielen theo- 
retisch und praktisch ganz vertraut, und 
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