Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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wegen einer Amtshandlung wider ihn 
gefällte (S. 626 des Reg. Blatts ent- 
haltene) Straf-Erkenntniß; 
in der Rekurssache des Johann Georg 
Hande, von Altdorf, O. A. Rürtin- 
gen, das von dem Gerichtshofe zu Eß- 
lingen unterm 15. März 18:4 wegen 
thätlicher Widerse#zlichkeit gegen ihn er- 
gangene, (S. 37: des Reg. Blatts ent- 
haltene) Straf-Erkenntniß, je unter 
Verfällung der Rekurrenten in die Ko- 
sten zweiter Instanz, dahin bestätigt, 
daß dieselbe die ihnen zuerkannte Frei- 
heirsstrafe nach Maßgabe des inzwischen 
in Wirksamkeit getretenen neuen Straf- 
Edikts in dem Arbeitshause zu er- 
stehen haben. 
Den 20. November wurde: 
3. in der Rekurssache des Joseph Hähnle, 
von Zuffenhausen, O. A. Ludwigoburg, 
der Rekurs gegen das von dem Ge- 
richtshofe zu Ulm unterm 13. Oktober 
1824 wider ihn gefällte, ihn wegen Dieb- 
stahls, Concubinats und anderer Ver- 
gehen, neben Verbindlichkeit zum Ersaß 
des Schadens, seiner Verhafts-, und ei- 
nes noch zu bestimmenden Theiles der 
Untersuchungs-Kosten, zu ein und 
einhalbjähriger Arbeitshaus- 
strafe, nebst einer körperlichen Züch- 
tigung mit dreißig Stockstrei- 
— 
chen, unter Vorbehalt eines Strafzu- 
sahes auf den Fall einer in der Unter- 
suchungssache gegen den Jauner Trink- 
ler sich ergebenden weiteren Verschul- 
dung des Rekurrenten, verurtheilende 
Erkenntniß wegen Mangels an einer 
gegründeten Beschwerde abgewiesen, auch 
derselbe in den Ersaß der Kesien zwei- 
ter Instanz verfällt; 
4l in der Rekurssache der Victoria Wag- 
ner, von Oggelêhausen, O. A. Ried- 
lingen, das von dem Gerichtshofe zu 
Ulm unterm 13. Oktober 1824 gefüällte, 
sie wegen wiederholtren Vagirens und 
thätlicher Mißhandlung einer Frauens- 
Person, neben Zuscheidung ihrer Ver- 
hafts= und Untersuchungs-Kosien zu 
viermonatlicher Arbeitshaus- 
strafe verurtheilende Erbenntniß, un- 
ter Verfällung der Rekurrentin in die 
Kosten zweiter Instanz lediglich bestä- 
tigt; 
. in der Rekurssache des Weg-Inspektors 
Wolf, von Möhringen, O. A. Stutt- 
gart, und Consorten, das von dem Ge- 
richtshofe zu Eßlingen unterm #4. Juni 
13: gefällte (S. 628 des Reg. Blatts 
enthaltene) Straf-Erkenntniß 
a) in Beziehung auf den Reburrenten 
Johann Georg Mussinger, oon Ober- 
Eßlingen in der Hauptsache dahin be-
	        
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