Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

1 
" 
stätigt, daß derselbe die gegen ihn 
ausgesprochene Freiheitsstrafe in Folge 
des Straf-Edikts in dem Arbeits- 
hause zu erstehen, auch einen an- 
gemessenen Theil der Kosten zweiter 
Insianz zu tragen habe, 
1) in Beziehung auf den Rekurrenten 
Wolf dagegen abgeändert, und der- 
selbe wegen gegebenen Anlasses zu 
fälschlicher Verrechnung von Taglöh= 
nen für besoldete Wegknechte, grober 
Nachläßigbeit in Beaufsichtigung der 
unter seiner Leitung stehenden Straßen- 
arbeiten und mehrfacher anderer Dienst- 
Vergehen, neben Verfällung in einen 
angemessenen Theil der Untersuchungs- 
und der in zweiter Instanz erwachsenen 
Kosten zur Strafe der Remotion auf 
eine dem Range und Gehalte nach 
geringere Stelle verurtheilt. 
II. Civib-Senat. 
In der Ationssache von dem Gerichts- 
hofe zu Ellwangen zwischen Michael 
Baier, Schultheißenamts. Verweser zu 
Diebach, O. A. Künzelsau, Bekl., Aten, 
nun Anten, und Georg Bischoff, Schmid 
daselbst, Kl., Anten, nun Aten, Schuld-- 
Forderung betreffend, wurde durch Er- 
kennmiß vom 16. August, publ. den- 
30. September, die eingewandte Beru- 
fung für verlassen erklärt. (d. r. Nov.) 
Den 3 wurde in der Ationssache von 
dem Gerichtshose zu Ulm zwischen der 
Stadt-Gemeinde Biberach, Bekl., Antin, 
Wieder-Antin, und beidemal Mit-Atin, 
und der Wittwe des Stadtbleichers Bopp- 
daselbst und ihren mit Chrisiian Dollin= 
ger erzeugten vier Kindern erster Ehe, 
Kl., Aten, Wieder-Aten, und beidemal 
Mit-Anten, Entschädigung wegen des. 
entzogenen Bleichguts, Ersaß von Ver- 
besserungs-Kosten rc. betreffend, das den 
19. December 187; eröffnete Erkenutniß 
voriger Instanz unter Vergleichung der 
Kosten abgeindert. 
5. In der Ationssache von dem Gerichts- 
hofe zu Ellwangen zwischen den Dienst- 
bauern zu Kesselfeld, Kl., Anten, und- 
dem Herrn Fürsten von Hohenlohe-Wal- 
denburg, Bekl., Aten, Natural-Frohn- 
dienste betreffend, wurde durch Erkennt- 
niß vom 20. September, publicirt den 
11. Oktober, die Berufung unter Ver- 
urtheilung der Anten in die Kosten für 
verlassen erkldrt. (d. 5. Nov.) 
Den 3. November wurde: 
4. in der Ationssache von dem Gerichts- 
hofe zu Eßlingen zwischen Johannes. 
Hauser, von Plochingen, Bekl., Aten,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.