Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

Diebstaͤhle, unter welchen sich ein aus- 
gezeichneter befindet, neben dem Kosten- 
und Schadens-Ersaß, zu viermonat= 
licher Arbeitshausstrafe verur- 
theilt. (d. 20. Nov.) 
ro. Durch Beschluß vom Z., erdffnet am 
12. November, wurde in der Untersu- 
chungesache von dem O. A.Gerichte Göp- 
pingen Chrisloph Häderle, von Lothen- 
berg, O.A. Göppingen, wegen wieder- 
holten und großen, aber ersehten Dieb- 
stahls, neben dem Kosten= Ersatz zu 
vier und einhalbmonatlicher Ar- 
beitshausstrafe verurtheilt. (d. 20. 
November.) 
11. In der Untersuchungssache von dem 
O.A. Gerichte Münsingen wurde durch 
Beschluss vom 35. Oktober, eröffnet am 
12. November, Johann Failenschmid, 
von Buttenhausen, O. A. Münsingen, 
wegen wiederholten Ehebruchs, neben 
dem Kosten-Ersatz zu sechsmonatli- 
cher Arbeitshausstrafe verurtheilt. 
(d. 22. Nov.) 
12. Vermoͤge Beschlusses vom 8., eroͤffnet 
am 18. November, wurde in der Un- 
tersuchungssache von dem O. A. Gerichte 
Biberach Catharine Ott, von Göffingen, 
O.A. Riedlingen, wegen wiederholten 
Vagirens, Concubinats und Lügen ver 
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Gericht, neben dem Kosten -Ersatz 
zu fünfmonatlicher Arbeitshaus- 
strafe verurtheilt. (d. :z. Nov.). 
15. In der Unrersuchungssache von dem 
O. A. Gerichte Wangen wurde durch Er- 
kenntniß vom r0., eröffnet am 27. No- 
vember, Franz Joseph Bürger, von 
Trabers, K. Vaiernschen Landgerichts 
Immenstadt, wegen mehrerer kleiner 
und theilweise ersehter, aber gewerbs- 
mäßig verübter und den zweiten Rück, 
Gll des Angeschuldigten in das Verbre- 
chen des Diebstahls begründender Ent- 
wendungen, ferner wegen theilweise durch 
Anwendung abergläubischer Mittel ver- 
übten Betrugs und anderer geringerer 
Vergehungen, neben dem Schadens= und 
Kosten= Ersahe zu sechszehenmonat-= 
licher Arbeitshausstrafe und vach- 
heriger Ausweisung aus dem König- 
reich unter Strafbedrohung für den 
Wiederbetretungsfall verurtheilt. (den 
à7. Nov.) 
Hiebei ist anzufügen, dass von einem 
(an sich zu öf#entlicher Bekanntmachung 
gecigneten) Erkenntnisse im Lause des Mo- 
nats Rovember der Rekurs an den Cri- 
minal-Senat des K. Ober-Tribunals er- 
griffen worden ist.
	        
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