Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

wirthschaftlichen Sinne berechnet seyn. 
Sie wird nicht blos Gegenstände der sch- 
nen und bildenden Künste, sondern auch 
und mit gleichem Rechte die Produkte der 
technischen Industrie umfassen; sie wird 
nicht blos dem Höchsten und Schönsten 
in jedem Industrie-Zweige, sondern auch 
und mit gleichem Anspruch auf die Aner- 
kennung ihres innern Werthes den Fabri- 
katen der mittlern und vergleichungsweise 
geringern Sorten gedffnet seyn, wenn nur 
auch diese in ihrer Art vollkommen, und 
mithin für den größern Verkehr von ent- 
schiedenem Werthe sind. Denn nicht die 
Höhe des Verkaufs-Preises, sondern die 
Güte und Schönheit der Waare im Ver- 
häl'niß zum Preise bestimmt den Werth 
der Fabrikate; es gibt keine Kunst, kein 
Gewerbe, kein Handwerk, das nicht der 
Vervollkommnung fähig und würdig wäre. 
Es weroen demnach alle vaterländischen 
Künstler, Fabrikantee##Hanwerrer 
eingeladen, an der im April 132y erst- 
mals wiederkehrenden Ausstellung durch 
Einsendung gelungener Probenihres Kunst, 
fleißzes Theil zu nehmen, und diese Ein- 
sendungen mit einer möglichst genauen 
Beschreibung der zur Ausstellung bestimm- 
ten Artikel, der unterscheidenden Merk- 
male und eigenthümlichen Vorzüge dersel- 
ben, auch, wo es thunlich ist, wit einem 
zur Aufnahme in ein stehendes Produkten- 
Kabinet geeigneten Muster zu begleiten. 
Sehr erwünscht wird es der Regierung 
sepn, wenigstens von den ins Große ar- 
beitenden Fabrikanten und Handwerkern, 
neben der kaum erwähnten Beschreibung 
ihrer Fabrikate zugleich nähere Notizen 
über den Betrieb ihrer Fabrikation in 
bistorischer, topographischer, statistischer, 
merkantilischer und technologischer Bezie- 
hung, über die seitherigen Erfolge ihrer 
Bemühungen und über die Hindernisse, 
welche denselben im Wege stehen, zu er- 
halten, um hievon bei Berathung der 
Mittot ·. Wege zu Beseitigung der einer 
weitern Entwicklung der National-In- 
dustrie entgegenstehenden Schwierigkeiten 
sachdienlichen Gebrauch machen zu koͤnnen. 
Stuttgart den 26. Januar 18-5. 
Schmidlin. 
:. Des katholischen Kirchenrathe. 
a) Die dießjährige Dienst-Prüfung der katholischen Gestlichen betreffend. 
Die Dienstprüfung der katholischen Geist- 
lich. n für Kirchenstellen ist im laufenden 
Jahre auf den 14. Juni und die folgenden 
Tage festgeseßt.
	        
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