Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

der bisherige Adjutant desselben, Ober- 
lieutenant v. Rau, zum Schuͤtzen-Offi- 
zier, 
an dessen Stelle der Unterlieutenant 
v. Perglas zum Adjutanten, und 
der seitherige Oberwachtmeister Neusch- 
ler zum Unterlieutenant ernannt. 
Auch ruͤcken die vier aͤltesten Unterlieu- 
tenants der Reiterei 
v. Massenbach, der Feldjaͤgerschwa- 
dron, 
Scholl, Adjutant der ersten Brigade, 
v. Forstner, der Leibgarde zu Pferd, 
v. Wollwarth, derFeldjägerschwadron, 
zu Oberlieutenants, und 
der Wachtmeister Graf v. Reischach, 
des zweiten Regiments, zum Unterlieutenant 
in diesem Regimente vor. 
II. Ver fügungen der Departement. 
A.) Des Departements des Innern: 
Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, die Errichtung von Corporations-Leihkassen betressend. 
Durch die Bekanntmachung vom 23. 
April v. J. (Srtaats= und Reg. Blatt 
S. 363) ist bereits zu Errichtung örtlicher 
Hülfs= und Leihkassen für den besondern 
Zweck aufgefordert worden, dem minder 
bemittelten Landmann zu Anschaffung eige- 
nen Viehes zu verhelfen und den Wucher 
zu verbannen, der hie und da mit soge- 
nanntem Stelloieh getrieben wird. 
Indem man dem Erfolg der deshalb 
getroffenen Einleitungen entgegen sah, ist 
die Errichtung von Corporations-Leih- 
Kassen für den allgemeinern Zweck, den 
Wirkungen der Ereditlosigkeit des Land- 
manns verzubeugen, auch in ber Stände-= 
Versammlung in Anregung gebracht, und 
in Folge der hierüber gepflogenen Bera- 
thungen Seiner Königlichen Maje- 
stat die Bitte vorgetragen worden, es 
möchte zur Kenntniß des Landes gebracht 
werden, daß Korperschaften, welche zum 
Besten ihrer Angehörigen dergleichen Hülfs- 
Kassen zu errichten wünschen, blos die 
über die Verwaltung derselben errichteten 
Statuten zur Bestätigung vorzulegen haben. 
In Anerkennung der wohlthätigen Wir- 
kungen, welche die Errichtung solcher Hülfs- 
Kassen auf den Wohlstand einzelner Ge- 
meinden des Königreichs bereits geäußert 
hat, und bei zweckmäßiger Verwaltung
	        
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