Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

jederzeit gewaͤhren wird, haben Seine 
Koͤnigliche Majestaͤt jene Bitte mit 
Wohlgefallen aufgenommen, und das Mi- 
nisterium des Innern mit den weitern Ein- 
leitungen beauftragt. 
Nachdem die diesfallsigen Vorarbeiten 
nunmehr beendigt, und die Kreis-Re- 
gierungen zur Prüfung der ihnen vor- 
zulegenden Statuten instruirt worden sind; 
so werden die K. Oberämter auf böchsten 
Befehl Seiner Königlichen Maje- 
Üüät beauftragt, diesen gemeinnübigen 
Gegenstand der besondern Aufmerksamkeit 
der Amts= und Gemeinde-Vorsteher aufs 
angelegentlichste zu empfehlen. 
Da übrigens sowohl das Bedürfniß sol- 
cher Hülfs--Kassen im Allgemeinen als 
auch der Umfang und die nähern Bestim- 
mungen derselben von örtlichen Verhält- 
nissen abhängen; so wollen Seine Kö- 
nigliche Majestät, daß der gesehßlich 
bestehenden Autonomie der Gemeinden 
auch hierin auf keinerlei Weise vorgegrif- 
sen, vielmehr die Berathung der Statuten 
für die einzelnen Leih-Kassen, die Festsetzung 
der Bedingungen, unter welchen die Gelder 
aufgenommen und wieder ausgeliehen wer- 
den wollen, und die Bestimmungen über 
die Verwaltung derselben den Gemeinde- 
räthen und Bürger-Ausschüssen überlassen, 
und nur die Pröüfung und Bestätigung 
derselben, so wie das verfassungsmäßige 
Aufsichtsrecht über die Verwaltung den 
Reglerungs-Behörden vorbehalten, na- 
mentlich aber zu jeder Geld= Aufnahme 
für die Leih-Kasse neben der Zustimmung 
des Bürger-Ausschusses auch die Geneh-= 
migung der vorgesehten Kreis-Regierung, 
unter beiberichtlicher Mitwirkung des 
Oberamts eingeholt werde. 
Der eigenen Aufmerksamkeit der Orts- 
Vorsteher kann es nicht entgehen, welche 
wohlth#tige Wirkungen für die Aufrecht- 
haltung, Erleichterung und Verbesserung 
des Nahrungsstandes ihrer ohne Schuld 
creditlos gewordenen bedrängten Mitbür- 
ger unter den jehigen Zeitverhältnissen, 
bei den niedrigen Preisen der landwirth- 
schaftlichen Erzeugnisse, bei dem so sehr ge- 
sunkenen Werth der Göter, bei der allge- 
mein gefühlten Stockung des Handels 
und des Gewerbs-Verkehrs, namentlich 
auch nach den traurigen Ereignissen der 
letzten Tage, durch jene Hülfs= Anstalt 
erreicht werden können. 
Man hegt das Vertrauen zu den sämt- 
lichen Orts-Vorstehern, Gemeinderäthen 
und Bürger-Ausschüssen, daß sie den mit 
Errichtung dieses Instituts verbundenen 
Bemühungen und der Sorge für dessen 
zweckmäßige Verwaltung sich mit uneigen- 
nühigem Eifer unterziehen, und alles, was
	        
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