jederzeit gewaͤhren wird, haben Seine
Koͤnigliche Majestaͤt jene Bitte mit
Wohlgefallen aufgenommen, und das Mi-
nisterium des Innern mit den weitern Ein-
leitungen beauftragt.
Nachdem die diesfallsigen Vorarbeiten
nunmehr beendigt, und die Kreis-Re-
gierungen zur Prüfung der ihnen vor-
zulegenden Statuten instruirt worden sind;
so werden die K. Oberämter auf böchsten
Befehl Seiner Königlichen Maje-
Üüät beauftragt, diesen gemeinnübigen
Gegenstand der besondern Aufmerksamkeit
der Amts= und Gemeinde-Vorsteher aufs
angelegentlichste zu empfehlen.
Da übrigens sowohl das Bedürfniß sol-
cher Hülfs--Kassen im Allgemeinen als
auch der Umfang und die nähern Bestim-
mungen derselben von örtlichen Verhält-
nissen abhängen; so wollen Seine Kö-
nigliche Majestät, daß der gesehßlich
bestehenden Autonomie der Gemeinden
auch hierin auf keinerlei Weise vorgegrif-
sen, vielmehr die Berathung der Statuten
für die einzelnen Leih-Kassen, die Festsetzung
der Bedingungen, unter welchen die Gelder
aufgenommen und wieder ausgeliehen wer-
den wollen, und die Bestimmungen über
die Verwaltung derselben den Gemeinde-
räthen und Bürger-Ausschüssen überlassen,
und nur die Pröüfung und Bestätigung
derselben, so wie das verfassungsmäßige
Aufsichtsrecht über die Verwaltung den
Reglerungs-Behörden vorbehalten, na-
mentlich aber zu jeder Geld= Aufnahme
für die Leih-Kasse neben der Zustimmung
des Bürger-Ausschusses auch die Geneh-=
migung der vorgesehten Kreis-Regierung,
unter beiberichtlicher Mitwirkung des
Oberamts eingeholt werde.
Der eigenen Aufmerksamkeit der Orts-
Vorsteher kann es nicht entgehen, welche
wohlth#tige Wirkungen für die Aufrecht-
haltung, Erleichterung und Verbesserung
des Nahrungsstandes ihrer ohne Schuld
creditlos gewordenen bedrängten Mitbür-
ger unter den jehigen Zeitverhältnissen,
bei den niedrigen Preisen der landwirth-
schaftlichen Erzeugnisse, bei dem so sehr ge-
sunkenen Werth der Göter, bei der allge-
mein gefühlten Stockung des Handels
und des Gewerbs-Verkehrs, namentlich
auch nach den traurigen Ereignissen der
letzten Tage, durch jene Hülfs= Anstalt
erreicht werden können.
Man hegt das Vertrauen zu den sämt-
lichen Orts-Vorstehern, Gemeinderäthen
und Bürger-Ausschüssen, daß sie den mit
Errichtung dieses Instituts verbundenen
Bemühungen und der Sorge für dessen
zweckmäßige Verwaltung sich mit uneigen-
nühigem Eifer unterziehen, und alles, was