11. In der Untersuchungssache von dem
O. A. Gerichte Besigheim wurde durch
Erkenntniß vom 2., eroͤffnet den 6. De-
cember, Ernst Schönhut, von Lauf-
sen, wegen Vagirens und mehrerer
kleiner Betrügereien zu neunmonat-
licher Arbeitshaus-Strafe, zum
Ersatz des Schadens und der Unterfu-
chungs-Kosten verurtheilt. (d. 214. Dec.)
12. In der Untersuchungssache von-dem-
selben O. A. Gerichte wurde durch Er-
kenntniß vom 27. November, erdffnet
den 4. December, der vormalige Ober-
Acciser Johann Sandberger, von
Bönnigheim, wegen höchst unordentli-
cher und nachläßiger Amts= und Rech-
nungs-Führung und dadurch verschul-
deten Rechnungs= und Kafsen-Rests,
neben Unfähigkeits. Erklärung zu
Bekleidung eines öffentlichen Amtes zu
viermonotlicher Festungsstrafe
mit angemessener Beschäftigung
innerhalb der Festung und zu Be-
zahlung der Untersuchungs, Kosten ver-
urtheilt. (d. 13. Dec.)
13. In der Antersuchungssache von dem
Criminal-Amte S:uttgart wurde durch
Erkenntuiß vom #4., eröffnet den 218.
December, Jakob Raiser, von Bern-
hausen, O. A. Stuttgart, wegen wieder-
holten und betrügerischen Bettelns, we-
gen mit Mißhandlung verbundener Wl,
dersehlichkeit gegen einen Polizeidiener,
wegen Lügen, beharrlichen frechen Läug-
nens und ungebührlichen Betragens vor
Gericht zu siebenmonatlicher Ar-
beitshausstrafe, und zum Ersaße
der Untersuchungs-Kosten verurtheilt.
(d. :. Dec.)
14. In der Untersuchungssache von dem
gedachten Criminal-Amte wurde durch
Erkenntniß vom 4., eröffnet den 27. De-
cember, der unterm :. Oktober wegen
Verldumdungen und Injurien zu vier-
monatlicher Festungsstrafe verurtheilte
Joseph Kitzinger, von Ulm, wegen
kleinen Berrugs, Brechung eines Hand-
gelübdes und Vagirens mit einem
Straf-Jusaße von zwei Menaten
belegt und zu Bezahlung der Unterfu-
chungs. Kosien verurtheilt. (d. 14. Dec.)
15. In der Untersüchungssache von dem
selben Gerichte wurde durch Erkenntniß
vom à„#., eröffnet den ½7. December,
Ursula Eberhard, von Boll, O. A.
Göxpingen, wegen dreier wiederholten
Diebstähle, wiederholten Vagirens, An-
habe eines falschen Ramens und fre-
cher Lügen vor Gericht zu zweijähri-
ger Arbeitshausstrafe und einer
Züchtigung von 35 Stockstreichen,