Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

Nro. 15. 
Regierungs--Blatt 
Königreich Württemberg. 
Samstag, den 4. März 1826, 
Inhakt. 
Unmittelbare Königl. Dekrete. Pekanntmachung eines mit der schweiszerischen Eidgenossenschaft geschlossenen 
KHandels-Vortrags. 
Verfügungen der Deparkements. Bestlmmung des Rangs der Geheimen Archinarien. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Bekannmachung eines mit der schweizerischen Eidgenossenschaft geschlossenen Handels-Pertrage. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Wurttemberg. 
Nachdem mit der schweizerischen Eidgenossenschaft über die Festsehung der gegen- 
seitigen Handels-Verhältnisse Unterhandlungen eingeleitet worden sind und von den 
hierzu ernannten beiderseitigen Bevollmächtigten ein Vertrag hierüber geschlossen wor- 
den ist, welchem Wir Unsere Genehmigung ertheilt haben: So verfügen und ver- 
ordnen Wir, daß der nachstehende wörtliche Inhalt dieses Vertrags zur allgemeinen
	        
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