Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

240 
des einen Staats auf die Mürkte des andern bringen und die unverkauft über die 
Grenze zurückkommen, wird, unter den erforderlichen Vorsichts-Maßregeln, wechsel- 
feitige Abgaben= Freiheit in sdem Sinne zugesichert, daß der für diese unverkauft zu- 
rückgehenden Waaren bezahlte Eingangs-Zoll bei dem Austritte wiederum zurück- 
gegeben werden soll. 
Artikel XVI. 
Wag-, Lager- und Einstellgelder, Auf- und Abladgebuͤhren sollen auf den bei- 
cderseitigen Handelsplaͤtzen, unter moͤglicher Gleichstellung der Tarife, nur dann er- 
Hoben werden, wenn wirklich gewogen, eingestellt, auf- oder abgeladen worden ist. 
Artikel XVIII. 
Zuwar sollen die Fohrleute in Ansehung des Gewichts ihrer Ladungen, sowohl 
bei Frucht= als Güter= Transporten, sich im Allgemeinen nach den bestehenden Ver- 
ordnungen richten, doch soll bei den Fuhrleuten auf der Straße von Schaffhausen nach 
Zürich auf ein allfälliges Mehr, Gewicht von zehen Centnern nicht geachtet werden. 
Artikel XX. 
Da die peiden Färstenthümer Hohenzollern = Hechingen und Sigmaäringen durch 
einen von der Krone Wörttemberg mit denselben abgeschlossenen Staats-Bertrag 
in das Württembergische Zollsystem eingeschlossen sind und so lange fie in dieser 
Verbindung bleiben, vertragsmäßig an den von der Krone Württemberg abzuschlie- 
ßenden Handels-Vertraͤgen Theil nehmen, so werden alle Bestimmungen dieses Ver- 
trags auch auf den Verkehr mit den Fürstenthümern Hohenzollern für die Dauer 
ihrer Zoll= Verbindung mit Württemberg Anwendung sinden. 
Artikel XX. 
Beide contrahirende Regierungen geben sich die Zusicherung, mit keinem an- 
deren Staate Verbindungen einzugehen, durch welche den Bestimmungen des gegen- 
wärtigen Vertrags mittelbar oder unmittelbar entgegen gehandelt würde.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.