144
. Ferner haben Seine Koͤnigliche Majestaͤt vermoͤge hoͤchster Entschließung vom
6. d. M. das in Erledigung gekommene Diakonat in Knittlingen, Oberamts Maul--
bronn, dem Vikar Haug zu Winnenden, und
die erledigte Pfarrei Gochsen, Dekanats Neuenstadt, dem Pfarrer Klaiber
zu Walothann, im Dekanats-Bezirk Crailsheim, gnädigst übertragen.
Unter dem 5. d. M. wurde der Hauptmann erster Klasse im vierten Infanterie-
Regiment, v. Baumann, auf sein Ansuchen wegen Dienstuntüchtigbeit in den Ruhe-
stand verseht, und demselben, rücksichtlich seiner vieljährig treugeleisteten Dienste, der
Titel als Major gnädigst verliehen; dagegen wurde
unter dem 5. d. M. der Hauptmann zweiter Classe, Wilhelm v. Reinhardt,
des dritten Infanterie-Regiments, zum Hauptmann erster Classe im vierten Infan-
terie-Regiment,
der Oberlieutenant Bilfinger, des zweiten Regiments, zum Hauptmann zweiter
Classe im dritten Regiment, und an dessen Stelle im zweiten Regiment,
der Unterlieutenant, Graf v. Uerküll, des siebenten Infanterie-Regiments, zum
Oberlieutenant ernannt; auch find
die Unterlieutenants: Venninger, des siebenten, und v. Zeppelin, des vierten
Infanterie-Regiments, gegenseitig verseßt.
Unter dem 7. d. M. wurde der Unterlieutenant Hausch, des ersten Infanterie-
Regiments, auf sein Ansuchen aggregirt.
II. Verfügungen der Departements.
A.) Des Justiz-Departements:
Besetzung erledigter Pfand-Commissärs-Stellen.
Da von den, durch die höchste Verfügung vom 12. December v. J. (Reg. Blatt
S. 35 ff.) bestellten Pfand-Commissären die in dem nachstehenden Verzeichnisse be-
nannten Individuen die erwähnten Stellen verbeten haben, oder derselben enthoben
worden, so sind zufolge böchster Entschließung Seiner Königlichen Majestärt vom
2. d. M. die erledigten Stellen auf die aus dem angehängten Verzeichnisse gleichfalls
ersichtliche Welse wieder beseht worden, was zur allgemeinen Kenntniß andurch ge-
bracht wird.