Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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ll.VerfügungenverDeparteineth 
A.) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, die beborstehende Prüfung der Rechts-Candidaten bekresffend. 
Diejenigen Rechts-Cundidaten, welche zu der nach Art. I. der Dienst-Prüfungs, 
Instruktion für das K. Ober-Tribunal vom 30. November 1320 (Staats= und Re- 
gierungs-Blatt S. 625) im Monat Juni d. J. Statt findenden ersten Dienst-Prü- 
fung (Prüfung der Rechts-Candidaten) zugelassen zu werden wünschen, werden 
in Gemäßheit der Anordnung des so eben erwähnten Artikels hiemit aufgefordert, 
ihre diesfälligen Gesuche, welche genau nach den hierüber bestehenden Vorschriften 
eingerichtet seyn müssen, bis zum 15. Mai d. J. bei der unterzeichneten Stelle um 
so gewisser einzureichen, als im Falle der Nichteinhaltung dieses Termins der Nach- 
theil des Ausschlusses von dieser Semester- Prüfung für die Saumigen unfehlbar 
eintreten würde. 
Srtuttgart den 17. April 1826. 
Für den Justig-Minister: 
v. Otto. 
B.) Des Departements des Innern: 
Regierung des Schwarzwald-Kreises. 
Milde Stiftung des Stiftungs-Verwalters Roller zu Balingen. 
Der am 24. Januar d. J. im 33. Lebensjahre verstorbene resignirte Stiftungs- 
Verwalter Roller, von Balingen, hat durch eine letzte Willens-Verordnung vom 
3. December 1821 eine Stiftung von Zweitausend Gulden Capital gemacht, 
welche den Zweck hat, mit einem Theile der jaͤhrlichen Zinse Huͤlfsbeduͤrftige und 
Nothleidende seiner Vaterstadt Balingen zu unterstüßen, und Kirchen= und Schul- 
Erfordernisse zu bestreiten. 
Diese rühmliche Vorsorge eines kinderlosen Bürgers für die Bedürfnisse selner 
Vaterstadt wird anmit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Reutlingen den 5. April 1625. v. Linden.
	        
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