Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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C.) Der Orbanisations- Vollziehungs= Cemmiksien. 
#kan#nchung. die B erpflichtung und den Dienst-Autitt der nen erna nuten G zerichts= und u5 
Notare betressend. 
Da die Verpflichtung der Gerichts, und Amss Notare, welche nach Maßgabe 
des P. 1 der K. Verordnung vom 17. April d. J. (Reg. Blatt S. :12) ihre neuen 
GSrellen am 1. Juli# 1826. auzutret— en haben, zu en eines jeden vermeidlichen 
Verzugs, nicht von den K. Grrichtehdfen, sondern vermöge besondern, den K. Ober- 
amts,Gerichren hiemit ertheilten Auftrags, von Lehteren vorzunehmen istz so werden 
die genannten Beamten und Behörden zu ihrer Nachachtung hievon in Kenntniß ge- 
setzt und die Oberamts-Nichter überdies, angewiesen, die über die Verpflichtueg der 
Notare cufgenommeen. Protekolle den „betreffenden Gerichtshöffn vorzulegen, von 
welchen sodann über den Dienst-Antritt jener Beamten die erforderliche Anzeige an 
das K. Jastiz= Ministerium zu ersiatten ist. 
Stauttgart den 25. Mai 18-5. # Maueler. 
  
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Dienst- Erledigungen. n 
1) Durch die Befoͤrderung der Ober ; Justiz - Assessoren Schamm in Eblinzen 
und D. Bezzenberger in Ulm zu Ober-Justiz. Rärhen find zwei Assessors-Stelien, 
die eine bei dem Wioril, Senate des K. Gerichtshofes in Etzltzen, die andere bei dein 
Eriminal, Senate des K. Gerichtshofs zu Ulm in Ecledigung SLeommen. Die Be- 
werber um adieselben werden aufgefordert., sich innerhalb drei Wochen bei dim K. 
Ober-Tridunal zu melden. 
1) Da durch die Versehung des Oberamts-Richters, Ober-Justiz (Raths 
Schickardt auf das Oberamts- Gericht Eßlingen die Sielle eines Oberamis- Rich- 
ders zu Reurlingen in Erledigung gekommen, so werden die Bewerber um dieselbe 
eufgefordert, sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtobofe in T übingen 1n 
melden. 
3) Die Bewerber um die erledigte Stadt, Pfarrei Halterbach, Dioͤcese Nagold, 
welche mit Einschluß der Filialiem Unterschwandorf und Nulfra, beide ohne Kücche, 
1986 Rirchen= Genossen zählt, und deren Einkommen auf 889 fl. nach Etats= und
	        
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