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b) aus dem Jaxt-Kreis die Oberamts-Bezirke: .
Ellwangen, Gaildorf, Aalen, Gmünd, Welzheim, Schorndorf;
o) aus dem Donau-Kreis die Oberamts- Bezirke:
Göôöppingen, Kirchheim;
d) aus dem Schwarzwald-Kreis der Oberamts-Bezirk
Nürtingen;
3.) dem Polizeihaus zu Ulm,
a) aus dem Jaxt-Kreis die Oberamts= Bezirke:
Heidenheim, Neresheim;
b) aus dem Donau, Kreis sämtliche, nicht zu dem Polizeihaus zu Markgro-
ningen eingetheilte Oberamts-Bezirke.
4.) dem olizeihaus zu Rottenburg die Oberamts Bezirke des Schwarzwald=
Kreises mit Ausnahme des Oberamts-Bezirbs Nürtingen.
Von dem Erscheinen der gegenwärtigen Bekanntmachung an sind daher die durch
gerichtliches oder polizeiliches Erkenntniß zur Reclusion im Polizeihaus bestimmte
Personen in dasjenige Polizeihaus abzuliefern, welchem nach dem voranstehenden
Schema der Bezirk der Untersuchungs-Behörde zugetheilt ist. Eine Ausnahme tritt
bei den dem künftigen Polizeihaus Heilbronn zugetheilten Bezirken ein, aus welchen,
je nachdem sie dem Neckar= oder Jaxt, Kreis angehören, die Verurtheilten vorerst
noch und bis die Eröffnung der Polizeihaus, Anstalt zu Heilbronn öffentlich bekannr ge-
macht seyn wird, in die Polizeihäuser zu Markgröningen und Ellwangen abzuliefern sind.
Stuttgart den 7. Juni 1326. Schmidlin.
d)) Aufsiellung eines Merikanischen Handels-Agenten für Württemberg.
Da der Subdirektor der Rheinisch-Westindischen Compagnie Becher in Elber-
feld zum Merikanischen Handels-Agenten für Wöürttemberg ernannt worden ist,
und Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 26. April
d. J. diese die Beförderung der Handels-Verbindungen zwischen ben beiderseitigen
Htaaten bezweckende Ernennung zu genehmigen und dem Subdirektor Becher die
Befugniß zu ertheilen geruht haben, die Funktionen esnes Mexikanischen Handels-
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