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II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern:
1. Des Ministerium des Innern.
Bekanntmachung, die Versetzung des Polizeihauses des Neckar-Kreises betreffend.
Da das olizeihaus des Neckar-Kreises von Eßlingen nach Markgröningen verseht
worden ist. so wird dies zur dffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 4. Januar 16-6.
Schmidlin.
#. Des evangelischen Consistorium.
*Zustand des Unterstützungs-Fonds für die evangelischen Geistlichen von 183/1.
Aus der revidirten und justisicirten Rechnung des Un:erstützungs-Fonds für die
evangelischen Geistlichen von Martini 1833 ist folgende Darstellung des Zustandes
dieses Fonds ausgezogen worden, und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
1 Grund'stocck.
Einnahme.
1.) Kassen-Vorrath an Martini 18-:3 . ..
Bei der koͤniglichen Hofbank waren auf Wiederersab angelegt
Zu Unterstuͤtzungen waren vom Grundstock vorgeschossen, und
wurden von den dießjaͤhrigen Zinsen demselben wieder ersetzt
a.) Ruͤckstaͤnde an den Revenuͤen von vorigen Jahren 795 fl. 18kr.
hievon waren in Abgang zu berrechnen 1y fl. 37 kr.
worüber bleiben . 775st.41kr.
Daran sind eingegangen
Rest ..
3.) Neue Revenuͤen.
a) Gefaͤlle von den Einkommens-Theilen des geistlichen Besoldungs-Verbesserungs-Fonds
183 fl. 16 kr.
755 fl. 15kr.
811f. 10kr. —
6,211fl. 57 kr. —
310fl. 26kr. ahl.
592 fl. 15 kr. —