Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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II.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Departements  des  Innern:
1.  Des  Ministerium  des  Innern.

Bekanntmachung,  die  Versetzung  des  Polizeihauses  des  Neckar-Kreises  betreffend.
Da  das  olizeihaus  des  Neckar-Kreises  von  Eßlingen  nach  Markgröningen  verseht

  worden  ist.  so  wird  dies  zur  dffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  4.  Januar  16-6.
Schmidlin.

#.  Des  evangelischen  Consistorium.

*Zustand  des  Unterstützungs-Fonds  für  die  evangelischen  Geistlichen  von  183/1.

Aus  der  revidirten  und  justisicirten  Rechnung  des  Un:erstützungs-Fonds  für  die
evangelischen  Geistlichen  von  Martini  1833  ist  folgende  Darstellung  des  Zustandes
dieses  Fonds  ausgezogen  worden,  und  wird  hiermit  öffentlich  bekannt  gemacht.

1  Grund'stocck.
Einnahme.

1.)  Kassen-Vorrath  an  Martini  18-:3  .  ..
Bei  der  koͤniglichen  Hofbank  waren  auf  Wiederersab  angelegt
Zu  Unterstuͤtzungen  waren  vom  Grundstock  vorgeschossen,  und

wurden  von  den  dießjaͤhrigen  Zinsen  demselben  wieder  ersetzt

a.)  Ruͤckstaͤnde  an  den  Revenuͤen  von  vorigen  Jahren  795  fl.  18kr.
hievon  waren  in  Abgang  zu  berrechnen  1y  fl.  37  kr.

worüber  bleiben  .  775st.41kr.

Daran  sind  eingegangen

Rest  ..

3.)  Neue  Revenuͤen.

a)  Gefaͤlle  von  den  Einkommens-Theilen  des  geistlichen  Besoldungs-Verbesserungs-Fonds


183  fl.  16  kr.

755  fl.  15kr.

811f.  10kr.  —
6,211fl.  57  kr.  —

310fl.  26kr.  ahl.

592  fl.  15  kr.  —