Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Nro. 29. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
Donnerstag, den 29. Juni 18236. 
Inhalt. 
Unmittelbare König'. Dekrete. K. Verordnung, die Form und die Berechtisung zu Abfassung von But- 
schriften nud anderen Eingaben betreffend. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Iunstruktion für die Oberamts= und Amts-Gerichte, die Gerichts- 
umd Amts-Notare und die Orts-Vorsieher über die Führung der Geschäfts-Vücher, die Erstattung der Ge- 
schäfts-Verichte und die Behandlung des Sportelwesens bei den notariatamtlichen Verrichtungen. (Mit 4 Bei- 
legen.) — Straf-Erkenntniß gegen den Buchhändler Friedrich Frankh zu Stuttgart. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A.) Königliche Verordnung, 
die Form und die Berechtigung zu Abfassung von Bittschristen und anderen Eingaben bekreffend. 
Wilheim, 
don Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Der Mangel an genügenden oder zweckmäßigen Bestimmungen über die Berech- 
tigung zu Abfassung von Bittschriften und andern an Uns, Unsere Königlichen Mi- 
nisterien und Collegial-Behörden gerichteten Eingaben, über die Form der leßteren 
und die den Verfassern hiefür zu entrichtenden Gebühren, hat, in der weiteren Er-
	        
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