Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Meine Ehefrau ist seit acht Tagen 
Wöchnerin; die Erndte beginnt auf unse- 
rer Markung in der naͤchsten Woche. 
Ich bitte in Beruͤcksichtigung dieser bei- 
den Umstinde um einen Straf-Aufschub, 
von sechs Wochen. 
(Unterz.) Heinr. Göhler. 
  
An den amin Senat des Königl. Ge- u. (mit 2) Belt 
in. 
Tübingen. 
Aeußerung des Beamten. 
Rach eingezogenem Berichte sind die vorgetragenen Umstände wahr. 
Da Göhler Vater von sechs noch unerzogenen Kindern ist, auch den Ertrag be- 
deutender Feldgüter einzuheimsen hat, so ist von seiner gleichbaldigen Abführung in 
das Arbeitshaus ein bedeutender Nachtheil für sein Hauswesen zu besorgen; wobei 
ich noch zu bemerken habe, daß sein sonstiges Prädikat sehr gut ist und sein Gesuch 
auch von dieser Seite als Empfehlungswerth erscheint. 
Mich damit 2c. 2c. 
den 3. August 18161. 
Oberamts-Richter: 
N. 
Zur Beglaubigung: 
Der Mtuar der K. Organisations-Vollziehungs Commissson“ 
Weisser.
	        
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