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2. Criminal-Senat des Koͤnigl. Ober--Tribunals.
Straf--Erkenutniß gegen den Buchhaͤndler Friedrich Fraukh zu Stuttgart.
In der von dem Criminal-Amte Sruttgart verhandelten Untersuchurgssache ge-
gen den Buchhändler Friedrich Frankh zu Stuttgart hat der Eriminal= Senat des
K. Gerichtshofs in Eßlingen erkannt, daß
1.) der Angeschuldigte wegen rechtswidriger Täuschung des Publicums durch
Angabe eines falschen Verfassers bei Herausgabe eines Verlags-Artikels, ne-
ben dem Ersaße des Schadens durch Zurücknahme derjenigen Exemplare,
welche die getäuschten Käufer nicht behalten wollen, zu einer Strafe von
Fünfzig Reichsthalern zu verurtheilen, und daß
2.) dieses Erkenntniß durch das Regierungs-Blatt öffentlich bekannt zu machen sey;
welches Urtheil, auf erhobene Beschwerde des Verurtheilten, von dem Criminal-Se-
nate des K. Ober-Tribunals, als Rekurs-Instanz, unter dem 8. April d. J. wegen
Mangels einer gegründeten Beschwerde bestärigt worden ist, und daher nun mit
dem Anfügen böffentlich bekannt gemacht wird, daß jene Druckschrift „der Mann im
Monde von H. Elauren“ betitelt ist.
Stuttgart den 50. Mai 1826. Majer.
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Dienst= Erledigungen.
1) Durch die Versehung des Oberamtmanns Weckherlin ist das in der ersten
Besoldungs-EClasse stehende Oberamt Reutlingen in Erledigung gekommen. Die Be-
werber um dasselbe haben ihre Gesuche innerhalb vier Wochen bei der Regierang
des Schwarzwald-Kreises einzureichen.
:) Durch die Pensionirung des Revier= Försters Redwiz ist die Revier= Försters,
Stelle zweiter Elasse zu Urspring, Blaubeurer Forsts, und
5) durch den Tod des Försters Pfeiffer das Revier Oppelspohn, dritter Classe,
im Reichenberger Forste, in Erledigung gekommen.