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der von dem Fürsten Erbland-Postmeister beabsichteten Uebertragung des durch
die Resignation des seitherigen Posthalters zu Münsingen in Erledigung kommenden
dortigen Postdienstes an dessen Bruder, den nunmehrigen Hirschwirth Jakob Friedrich
Schöll daselbst, die landesherrliche Bestätigung gnädigst ertheilt.
Ferner haben Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom
24. v. M. die in Erledigung gekommene evangelische Pfarrei Steinenkirch, Dekanats
Geißlingen, dem Pfarrer Ml. Hailer zu Mundingen, Dekanats Münsingen, und
die erledigte katholische Kaplanei Erlenbach, Dekanats Reckarfulm, dem Pfarrer
Hofmann zu Degmarn, in demselben Dekanate, gnädigst übertragen, auch
durch höchste Entschließung vom r. d. M. dem katholischen Pfarrer Bader zu
Fronhofen, Dekanats Ravensburg, die nachgesuchte Versehung in den Ruhestand
gnädigst bewilligt.
II. Verfügungen der Departements.
A.) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
4) Die mehreren Gerichts= und Amts-Notaren vorbehaltenen Titel= und Rang-Verhältnisse bekreffend.
Da verschiedenen der angestellten Gerichts= und Amts-Notare höhere Titel- und
Rang-Verhältnisse von früheren Dienstleistungen her, vorbehalten worden sind, so
werden die Betheiligten aufgefordert, bei dem K. Justiz-Ministerium hievon unter
Anschluß der erforderlichen Dokumente nähere Anzeige zu thun.
Stuttgart den 3. Juli 1826. Maucler.
b) Bekanntmachung, den Uebertritt der Reserendare zweiter Classe von den Gerichtshdfen zu Oberamts-
Gerichten berreffend.
Diejenigen Referendare zweiter Elasse, welche nach der Verfügung vom 16. Ja-
nuar d. J. (Reg. Blatt S. 42) die erste Hälfte ihres Dienst-Probejahrs bei den
K. Gerichtshöfen erstanden haben, werden hiemit für die zweite Hälfte des Probe-
jahrs den hienach benannten Oberamts, Gerichten zugetheilt: