Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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4. Der Ober-Aufsichts-Commission für die Taubstummen= und Blinden= 
Anstalt. 
Empfehlung der Schrift: Taubsiummen= und Blinden-Bildung von Nl. Daniel. 
Der Pfarrer NI. Wilhelm Friedrich Daniel hat in einer Schrift: „Allgemeine 
Taubstummen= und Blinden= Bildung, besonders in Familien und Volks-Schulen, 
Stuttgart, in der Mehßler'schen Buchhandlung, 1325 und 13-6“ eine Anleitung zu 
geben versucht, wie der Taubstumme und Blinde auf einem von der gemeinen Bil- 
dungs-Methode nicht bedeutend abweichenden Wege durch die Schullehrer und die 
Eltern selbst unterrichtet werden könne. 
Da es nicht möglich ist, die bedeutende Zahl bildungsfähiger und bildungsbe- 
dürftiger Taubstummen und Blinden in besonderen Bildungs-Anstalten unterzubrin- 
gen, und diese Schrift einem längst gefühlten Bedürfniß zu Hülfe zu kommen sucht, 
so wird mit hoher Genehmigung die Anschaffung derselben für die Schulen auf Ko- 
sten der drtlichen Kassen empfohlen. 
Stuttgart, den 30. Juni 18-:6. dl'’Autel. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch die Pensionirung des Hofraths Schultheiß ist die etatsmäßige Stelle 
eines Oekonomie-Verwalters an dem Sruttgarter Waisenhause erledigt worden. Der 
Gehalt derselben ist auf r„rooo fl. neben einer Entschädigung von 2o0 fl. für Haus- 
miethe und 50 fl. für Schreib= Materialien festgeset. Die Bewerber um diese Stelle 
haben sich, unter Beobachtung der in der Bekanntmachung vom 35. Juli 1325 (Reg. 
Blatt S. 578) enthaltenen Vorschriften, binnen vier Wochen bei der Königlichen Com- 
mission für die Erziehungshäuser zu melden. 
:) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Mundingen, Diöcese Münsingen, 
welche nur 171 Kirchen- Genossen zählt, und mit einem Einkommen von 456 fl. nach 
Competenz- und 535 fl. nach Etats-Preisen verbunden ist, so wie
	        
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