Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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A. Rellgion. 
Kenntniß der Hauptsäte der natürlichen und posstioen Religlon und ihrer Be- 
weise; vorzuͤglich aber Kenntniß der Bibel. 
B. Deutsche Sprache. 
a) Bekanntschaft mit den allgemeinen Vegrissen der reinen Sprachlehre. 
1) Schriftliche Bearbeitung eines gegebenen Thema, ohne Fehler gegen die 
Orthographie, gegen die Richtigbeit der Sprache, der Wort= und Saß-= 
Verbindung. 
C. Französische Sprache. 
a) Bekanntschaft mit den Regeln der Sprachlehre. 
b) Richtige Ueberse#Hung jeder historischen Schrift. 
e.) Uebung im Uebersehen aus dem Deutschen ins Französische. 
4)) Einige Uebung im Sprechen, mit besonderer Röcksicht auf den Dialekt. 
Die Erlernung der französischen Sprache mochte wo moglich nach den 
neuern Grammatiken von Shomond und de Tellier einzuleiten seyn. 
D. Geschichte. 
Uebersicht der Geschichte im Allgemeinen nach ihren Haupt-Perioden; ins- 
besondere und genauer aber der alten, vorzüglich römischen und griechischen 
Geschichte. 
E. Geographie. 
Kenntniß der neuern und zwar insbesondere der europäischen Länderkunde. 
F. Arithmetik und Geometrie. 
2) Dle vier Species mit benannten und unbenannten Zahlen, gewöhnliche 
Brüche, Dezimal-Brüche, arithmetische und geometrische Proportionen, 
gründliche Entwicklung der verschiedenen hleher gehörigen wichtigen Lehr- 
saͤtze. 
6) Won den geraden Linien und Winkeln, von den Figuren, Construktion 
der Dreiecke, von den Verhaͤltnissen der Linien und Winkeln der Dreiecke, 
Aehnlichkeit der Dreiecke, mit strengen Beweisen der einzelnen Lehrsaͤtze, 
letztere nach Bezout, Vega, Legendre, oder nach einem im Sinne
	        
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