Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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« Dienst- Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle des Dekanats und der · Stadt-Pfarrei 
Urach, deren Einkommen auf :200 fl. nach Etats-Preisen berechnet ist, haben sich 
innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. " 
Die Stadt Urach enthält gegen 2900 Kirchen-Genossen, die Diöcese aber 20 Pfarr- 
Orte mit 2:6, 400 Einwohnern. 
2) Da das Pfarrhaus zu Pfeffingen, Didcese Balingen, gegen Martini d. J. 
bezogen werden kann, so haben sich die Bewerber innerhalb sechs Wichen bei dem 
evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Die bisherigen Filialien Zill- 
bausen und Streichen sind von dieser Pfarrei getrennt, bilden, vorerst unter einem 
Pfarr, Verweser, eine eigene Pfarrei, und der Pfarrei Pfessingen bleiben mit Ein- 
schlußf des eine halbe Stunde entfernten Filials Burgfelden, in welchem alle 14 Tage 
zu predigen, und Semmers alle 3 Tage, Winters aber alle :4 Tage an einem 
Feier= oder Werktage eine Kinderlehre zu halten ist, 850 Kirchen-Genossen. Das 
Einkommen dieser Pfarrei ist auf 65= fl. nach Etats-Preisen und 605 fl. nach Com- 
petenz= Preisen berechnet, und bestehet vorzüglich aus 162 fl. Geld, 2oß fl. Naturalien, 
worunter 1: Klafter buchen Holz und 300 Stücke Wellen frei vor das Haus gellefert 
werden; aus dem Ertrag von Gütern, deren meiste auf 9 Jahre um jährliche # 12 fl. 
verpachtet sind; aus Zehenten in dem Anschlag von 71 fl., aus bürgerlichen Benefizien 
und Emolumenten. » 
3) Das Pfarrhaus zu Mehrstetten, Dioͤcese Muͤnsingen, wird in der Mitte 
des Monats Oktober hergestellt seyn; es werden daher die Bewerber um diese Pfar- 
rei, welche mit Einschluß des Filials Sondernacht 750 Kirchen= Genossen zählt, und 
mit einem Einkommen von 7 23 fl. nach Competenz= und 329 fl. nach Etars= Preisen 
verbunden ist, aufgefordert, sich innerhalb sechs Wochen bei dem evangelischen Con- 
sistorium vorschriftmäßig zu melden. In dem Filial wird alle Monate einmal gepre- 
diger und catechisirt, und viermal des Jahrs das Abendmahl ausgetheilt. 
4) Die erledigten Stellen eines Vorstandes (Regens) und eines Subregens am 
Priester-Seminar zu Rottenburg werden wieder besetzt werden; das Einkommen 
der ersten belauft sich neben freyer Verpflegung an Kost, Heibung, Beleuchtung,
	        
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