Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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C.) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, die Besiandtheile der für den Forst-Dienst ausgesetzten Pferd-Rationen betreffend. 
Seine Königliche Majestät haben in Ansehung der für den Forst-Dienst 
ausgesehten Pferd-Rationen zu bestimmen geruht, daff vom 1. Juli 1826 sämtlichen 
mit Pferd-Rationen angestellten Ferst-Dienern statt des bieherigen Betrags dvon 
jährlichen :2 Schfl. 6 Sri. : Vrl. Haber, 4 Wannen 16 Pfd. Heu und 2 Fuder 
76 Bund Stroh, zu Vermeidung der bei der Abgabe der lebteren Artikel eingetrete- 
nen Anstände, für eine Pferd-Ration überhaupt 44 Schfl. Haber, abgegeben wer- 
den sollen, welche je auf den nächstgelegenen Finanzbammerlichen Frucht-Speichern. 
von den Besoldeten abfassen zu lassen sind. Leßteren bleibt es dann überlassen, von 
dem Erlbse aus dem überflüssigen Haber das Erforderniß an Heu und Stroh selbst 
anzuschaffen. 
Sowohl den Finanz-Behörden als den Betheiligten wird dieses hieburch zur 
Nachachtung mit dem Ansügen für erstere eröffnet, daß der Anschlag einer Pferd- 
Ration, auf den Grund des Normal-Preises von 5 fl. für den Schfl. Haber, wie 
bisher, zu 153 fl. in den Rechnungen anzusetzen ist. 
Stuttgart den 0. August 1826. Weckherlin. 
D.) Der Organisations-Vollziehungs-Commission. 
Bekanntmachung, eine Abänderung der Notariats= Bezirks-Eintheikung im Oberamte Herrenberg 
" betreffend. 
Nach hoͤchster Anordnung vom 23. Juli d. J. ist in dem Oberamts--Vezirke 
Herrenberg der Ort Moͤnchberg, bisher dem Notariats-Bezirke Entringen einverleibt, 
dem Notariats-Bezirke Bondorf — und dagegen der Ort Oberndorf aus letzterem 
Bezirke jenem von Entringen zugetheilt worden. 
Stuttgart den 9. August 1826. Maucler.
	        
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