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C.) Des Departements der Finanzen.
Des Finanz-Ministerium.
Verfügung, die Besiandtheile der für den Forst-Dienst ausgesetzten Pferd-Rationen betreffend.
Seine Königliche Majestät haben in Ansehung der für den Forst-Dienst
ausgesehten Pferd-Rationen zu bestimmen geruht, daff vom 1. Juli 1826 sämtlichen
mit Pferd-Rationen angestellten Ferst-Dienern statt des bieherigen Betrags dvon
jährlichen :2 Schfl. 6 Sri. : Vrl. Haber, 4 Wannen 16 Pfd. Heu und 2 Fuder
76 Bund Stroh, zu Vermeidung der bei der Abgabe der lebteren Artikel eingetrete-
nen Anstände, für eine Pferd-Ration überhaupt 44 Schfl. Haber, abgegeben wer-
den sollen, welche je auf den nächstgelegenen Finanzbammerlichen Frucht-Speichern.
von den Besoldeten abfassen zu lassen sind. Leßteren bleibt es dann überlassen, von
dem Erlbse aus dem überflüssigen Haber das Erforderniß an Heu und Stroh selbst
anzuschaffen.
Sowohl den Finanz-Behörden als den Betheiligten wird dieses hieburch zur
Nachachtung mit dem Ansügen für erstere eröffnet, daß der Anschlag einer Pferd-
Ration, auf den Grund des Normal-Preises von 5 fl. für den Schfl. Haber, wie
bisher, zu 153 fl. in den Rechnungen anzusetzen ist.
Stuttgart den 0. August 1826. Weckherlin.
D.) Der Organisations-Vollziehungs-Commission.
Bekanntmachung, eine Abänderung der Notariats= Bezirks-Eintheikung im Oberamte Herrenberg
" betreffend.
Nach hoͤchster Anordnung vom 23. Juli d. J. ist in dem Oberamts--Vezirke
Herrenberg der Ort Moͤnchberg, bisher dem Notariats-Bezirke Entringen einverleibt,
dem Notariats-Bezirke Bondorf — und dagegen der Ort Oberndorf aus letzterem
Bezirke jenem von Entringen zugetheilt worden.
Stuttgart den 9. August 1826. Maucler.