Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die durch die nachgesuchte Entlassung des Oberamts, Ge- 
richts-Akruars Orplich erledigte Aktuars= Stelle bei dem Oberamts= Gerichte Weins- 
berg werden aufgefordert, mit ihren diesfälligen Gesuchen innerhalb drei Wochen an 
den K. Gerichtshof in Eßlingen sich zu wenden. 
2) Durch die Versehung des Oberamtmanns Stüngel ist das in der ersten 
Besoldungs-Elasse stehende Oberamt Gmünd in Erledigung gekommen. Die Be- 
werber haben sich binnen vier Wochen bei der Regierung des Jaxt-Kreises zu 
melden. 
5) Durch die Beförderung des bisberigen Stadt-Direktions-Sekretärs v. Lang 
ist die erste Abtuars-Stelle bei der Stadt-Direbtion in Stuttgart erledigt worden. 
Dieselbe ist etatsmäßig mit einem Gehalt von Zoo fl. mit dem Titel: Stadt= Direk- 
tions= Sebretr, mit den gesehlichen Rechten der Staats-Diener und dem Rang auf 
der neunten Stufe verbunden. Die Bewerber haben sich binnen vierzehn Tagen bei 
der Regierung des Reckar-Kreises zu melden. 
4) Die erledigte evangelische Pfarrei Freudenbach, Dibcese Creglingen, enthält, 
nachdem das Filial Crainthal der Pfarrei Creglingen zugetheilt worden, mit Ein- 
schluß des Filials Schön, ohne Kirche und Schule, 450 Kirchen= Genossen. Mit ihr ist 
die Pfarrei Frauenthal, eine halbe Stunde entfernt, mit 257 Einwohnern, und einer 
Kirche und Schule verbunden. In dieser Kirche werden alle Casual-Gottesdienste 
gehalten, und an allen Sonn-Fest= und Feler-Tagen gepredigt, und in jeder 
Woche ein durch besondere Anordnung bezeichneter Gottesdienst gehalten. Das Ein- 
kommen ist, nach Abzug der längst dem Besoldungs-Verbesserungs-Fonds angewie- 
senen 50 fl., auf 953 fl. nach Competenz= und go fl. nach Etats. Preisen bestimmt. 
WVon diesem werden jedoch zu Abtragung einer auf der Pfarrei ruhenden Schuld durch 
das Cameralamt auf Lichtmeß 132: 25 fl. und an eben diesem Termin in den 
Jahren 13:8, 1319, 1830, 1851 und 133: jährlich fünfzig Gulden in Geld von dem 
Zehent-Pachtschilling eingezogen. Die Zehenten sind auf :½2 Jahre theils um Geld, 
theils um Früchte verpachtet. Die BVewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei 
dem evangelischen Consistorium zu melden.
	        
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