Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Für diejenigen, welche nicht erscheinen, wird das Loos durch Andere gezogen, 
und von Jedem, der es unterläßt. die Befreiung von der Aushebung, die ihm zu 
statten kommt, enkweder selbst oder durch Andere bei seinem Oberamt anzufuͤhren, 
wird vorerst angenommen, daß er keine Befreiung anzusprechen habe. 
Da nun die vorläufige Prüfung der Befreiungs-Gründe den Zweck hat, die 
Militär-Pflichtigen über das, was ihnen zu beweisen obliegt, zu belehren, so haben 
die Nichterscheinenden sich selbst zususchreiben, wenn sie aus Mangel an dieser Be- 
lehrung, sich an dem ihnen obliegenden Beweise versäumen würden. 
Stuttgart den 10. Januar 13-:6. Kapff. 
C.) Des Kriegs-Departements: 
Des Kriegs-Ministerium. 
Termin zur Prüfung für die Aufnahme in die Offziers-Bildungs-Anstalt. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom ::. December 3325 (Reg. Blatt 
von 1826, S. 8) wird hiemit welter zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß 
die Prüfung derjenigen Jünglinge, welche sich dieses Jahr um Aufnahme in die 
Offiziers-Bildungs-Anstalt melden wollen, 
Dienstag den 28. Februar dieses Jahrs 
zu Stuttgart beginnen werde. 
Die Bewerber haben den Tag zuvor Vormittags 9 Uhr in der Kanzkei ves 
Kriegs-Ministeriums die vorgeschriebenen Zeugnisse persönlich zu übergeben. 
Stuttgart den 15. Januar 1326. Franquemont- 
1 1 . 
Dientt- Erledigung. « 
Durch die Befoͤrderung des Ober-Justiz-Assessors v. prieser zum Ober- 
Justizrathe ist bei dem K. Gerichtshofe in Etlingen die Stelle eines Aflessors erledigt 
worden. Die Bewerber um dieselbe haben 64q innerhalb drei Wochen bei dem K. 
Ober-Tribunal zu melden.
	        
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