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In dieser Gmäßheit werden nun folgende Vorschriften ertheilt:
„1.) Der Kosten-Anschlag über die Gefängniß-Geräthschaften ist nach der bis-
herigen, auch für die Bau-Ueberschläge und Baus Kosten-Verzeichnisse
vorgeschriebenen Form (Beilage Uil. A) aufzunehmen, wonach solcher mit
dem Kosten-Verzeichniß in der Art verbunden wird, daß ersterer auf die
linke Seite zu stehen kommt, während die rechte Seite zu künftiger Auf-
nnahme des Kosten-Verzeichnisses leer gelassen wird.
Ueber die von Seite der Finanz-Behörden für das Etats-Jahr 134
schon ausgenommenen und genehmigten Kosten-Anschläge haben sich die
Oberamts= Gerichte die betreffende Akten, beziehungsweise Auszüge aus
denselben von den Cameral-Aemtern übergeben zu lassen und dieselben auf
den 1. Obtober mit den etwa erforderlichen Nachträgen, der K. Straf-An-
stalten= Commission vorzulegen.
2.) Der nach Maßgabe des genehmigten Kosten-Anschlags, gemachte Aufwand
ist auf der zweiten leeren Seite des Ueberschlags, unter Beilegung beur-
kundeter Zettel zu verzeichnen, und das Verzeichniß frätestens im Monat
März der K. Straf-Anstalten= Comwission zur Zahlungs-Anweisung zu
übergeben.
5.) Nach erfolgter Zahlungs-Anweisung wird von den für die Oberamts-Ge-
richte zu Bestreitung der Inquisitions-Kosten angewiesenen Geldern die
Zahlung wirklich geleistet, und der Aufwand in der lehten, über die In-
quisitions= Kosten zu treffenden Vierteljahrs -Abrechnung vom April bis
Juni jeden Jahrs unter einer besondern Abtheilung verrechnet.
5.) Sollten Ausnahmsweise während des Laufes der drei übrigen Quartale
Zahlungen für Gefängniß= Gerä#thschaften zu leisten sepn, so sind sie gleich-
falls von den für die Inquisitions-Kosten angewlesenen Geldern zu bestreiten,
und in den betreffenden Vierteljahrs-Abrechnungen in Liquidarion nachzu-
führen, bis sie nach erfolgter Decernirung in der letzten vierteljährigen
Abrechnung wirklich verausgabt werden.
5.) Ueber die vorhandenen Gesaängniß-Geräthschaften aufrden Stand des 1. Juli
1636 haben sich die Oberamts-Gerichte von den betreffenden Cameral=