Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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D.) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, in Bekreff der Cinkänste der Staats-Schulden-Zohlungs-Casse im Jahr 18 7/2. 
Da man vorläufig und bis auf erfolgende Verabschledung die Anordnung ge- 
troffen hat, daß die Staats-Schulden-Zahlungs-Casse in dem Jahre 1834 dieselben 
Staats-Einkünfte beziehe, welche ihr durch die Verordnung vom 12. August 1324 
(Reg. Blatt von 13:4, S. 611) zugewiesen worden sind; so werden die dort aufge- 
zählten Special-Cassen hiedurch beauftragt, ihre Lieferungen wie bisher und bis auf 
weitere Verfügung an die Staats-Schulden- Zahlungs-Casse sortzusehen. 
Situttgart den 9. Oktober 1626. 
Weckherlin. 
  
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei zu Altenstaig, dem Dorf, Didcese 
Nagold, welche mit Einschluß von drei Filialien, ln welchen weder Kirche noch Schule 
befindlich, 550 Kirchen= Genossen zählt, haben sich innerhalb drei Wochen vorschrift, 
mäßig bei dem evangelischen Cousistorium zu melden. Das damit verbundene Ein, 
kommen beste': in 559 ft. nach Competenz= und in 616 fl. nach Etats-Preisen; es 
ist kein Zehente und an baarem Geld #215 fl. darunter begriffen. 
:) Die wieder zu besehende kathollsche Pfarrei Neukirch, Oberamés und De- 
kanats Rottweil, begreift das Pfarrdorf mit einem Hof, zusammen 3::Pfarr-Ge- 
nossen, und hat ein Einkommen an Güter- Ertrag und Zehenten von 380 fl. Dem 
neuen Pfarrer wird zugleich das Kammerariat des Landkapitels übertragen werden. 
Die Geistlichen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, haben ihre Eingaben 
binnen vier Wochen vorschriftmäßig an den katholischen Kirchenrath einzuschicken. 
  
Berichtigung. 
Seite 171 des Regierungs-Blatts vom laufenden Jahre Linie 3 ist in dem Verzeichnisse der 
Notariats-Bezirke anstatt: Biberach (II) — zu lesen: Biberach (I).
	        
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