Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Nrö. 45. 
Regierungs = Blatt 
Königreich Württemberg. 
Freitag, den 5. November 1836, 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Die Einberufung der Stände-Versamml#ung betreffend. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Wohnsit-Veränderung eines Rechts-Consulenten. — Brandschadens- 
Umlage. — Ernennung eines Präsidenten der Kammer der Stendesherrn. 
Dienst-Erledigung. 
II. Mumittelbare Königliche Dekre t#ee. 
A.) Königliche Verordnung, 
Die Einberufung der Stände-Versammlung betreffend. 
Wilheim, 
don Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Gemäßheit der Verfassungs-Urkunde F. 127 haben Wir beschlossen, elne 
Versammlung der getreuen Stände Unseres Kögigreichs einzuberufen. 
Zur Eröffnung derselben in Unserer Haupt= und Residenz. Stadt Stuttgart 
haben Wir den ersten December dieses Jahres bestimmt, und wollen demnach, daß 
dle Mitglieder beider Kammern am 29. November sich dahier einfinden, und spaͤtestens 
am folgenden Tage bei dem staͤndischen Ausschuß sich legitimiren.
	        
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