Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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den nach Zainingen, Dekanats Urach, versehten Pfarrer Cellarius in Lan- 
genbrand, Dekanate Wildbad, von der Annahme der erstgerachten Pfarrstelle ent- 
bunden, auch 
durch höchste Entschließung vom :. d. M. die in Erledigung gekommene evan- 
gelische Pfarrei Thaiifingen, im Dekanats-Bezirk Herrenberg, dem Helfer Burk 
zu Liebenzell, Di.kanats Wildbad, gnädigst verliehen. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Belanntmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs-Blatt auf das Jahr 1827 
. betreffend. 
EowerdenhierdurchdiemitdemEinzugdctAbonnementösGebührenfürdas 
Regierungs-Vlatt in den Oberamts-Vezirken beauftragten Stellen, so wie die K. 
Postaͤmter, aufgefordert, diese Gebühren für die auf Rechnung öffentlicher Kassen 
anzuschaffenden Erxemplare im Betrag von drei Gulden für den ganzen Jahrgang 
16:, oder wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts-Erkennnisse 
verlangt wird, im Betrag von vier Gulden, im Laufe des Monats December d. J. 
an die Kasse des Regierungs-Blatts einzusenden. 
Sofern jedoch bei einzelnen Oberän zern oder Postämtern der Einzug dieser Ge- 
bühren sich verzögern sollte; so wird wenigstens erwartet, daß dieselben noch vor dem 
1. Januar 1327 der Kasse des Regierungs-Blatts von der für die Oberamts-Bezirke 
und die Post= Expeditionen erforderlichen Anzabl von Erxemplaren (mit Ausnahme 
der Frei= Exemplare Königlicher Amts- Stellen), unter genauer Angabe der ohne 
die Sammlung der Rechts-Erkenntnisse und der mit derselben verlangten Eremplare, 
Nachricht ertheilen werden. (Vergledie Verfügung vom 1°. d. M. Reg. Blatt S. 47 
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abonne- 
ments- Gebühren bei der gedachten Kasse zu berichtigen, und es steht ihnen, so wie 
allen übrigen Privat-Abonnenten, frei, für den ganzen Jahrgang 18:7 oder nur 
für das erste Semester desselben zu pränumeriren. " 
Stuttgart, den 15. Rovember 1826. Maucler.
	        
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