Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

485. 
In E.lassen an Nachgeborne ist das Prädikat „Fürstliche Gnaden“ mit glei- 
cher Abwechslung zu beobachten- 
A. 4. 
Bei einer wie bei der andern der vorbezeichneten Zuschrificm ist die Aufschrift 
derseloen an das Haupt eines Fürstlichen Haufes: 
„Seiner Durchlaucht dem Herrn Fürsten von N. (Name des Fürstlichen Hauses) 
in N.“ 
An einen Nachgeborenen: 
„Seiner Fürstlichen Gnader, dem Durchlauchtig Hochaeborenen Herrn Fürsten N. 
(Taufname) von N. (Name des Fürstlichen Hauses) in N.“ 
+. 5. 
Das Kanyzlei= Ceremoniek, welches hlnsichtlich der innern und Cußern Form der 
Eingaben der Mitglieder der Fürstlichen Häuser an Uns, an Unseren Geheimen 
Rath, an Unsere Ministerien und übrige Landesstellen zu beobachten ist, bestimmt 
sich nach denjenigen Vorschriften, welche hierüber im. Allgemeinen theils bestehen, 
theils ferner ergehen werden. 
Gegeben Stuttgart den 16. November 1826. 
Wilhelm. 
Der Minister der auswärrigen Angelegenheiren #- 
Graf von Beroldingen. 
Der provisorische Chef des Departements des Innern 
von Schmidlin. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats= Sekretär, 
Vellnagel.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.