Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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eignen, welche vermoͤge ihres Alters bei der Aushebung von 1820, 1821, 1822, 1825, 
1824, 1825 und 1826 haͤtten aufgezeichnet werden sollen, aber damals uͤbergangen 
wurden, was mithin nur bei Jünglingen, die im Jahr 1799, 1800, 1801, 1802, 1803, 
1804 und 1305 geboren sind, der Fall seyn kann. 
Stuttgart den 16. November 1826. Kapff. 
Dienst= Erledigungen. 
) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Merklingen, Diccese 
Leonberg, mit 12360 Pfarr= Genossen, und einem Einkommen von 6-:# fl. nach Etats- 
und 501 fl. nach Competenz-Preisen, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium zu melden. 
2) Die wieder zu besehßende katholische Pfarrei Hailfingen, Oberamts und De- 
kanats Rottenburg, begreist den Pfarrort und die Katholiken in der Umgegend, zu- 
sammen 766 Pfarr-Genossen. Das Einkommen belauft sich an Güter-Ertrag, 
Zehenten, Grund-Gefällen, Capital= Zinsen, Besoldung und Gebühren auf Z3o fl. Die 
Geistlichen, welche sich um diese Stelle insbesondere bewerben wollen, haben sich bin- 
nen vier Wochen vorschriftsmáßig bei dem katholischen Kirchenrath zu melden. 
  
Berichtigung. 
S. 471, 3. 12 des. Reg. Blatts ist statt: „auf die in der Wegordnung hiefür bezeichnete linke Seite“ 
zu lesen: „auf die in der Verordnung vom 15. September 1609 (Staats= und Reg. Blatt S. 495) 
hiefür bezeichnete rechte Seite.“
	        
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