Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Gulden sechs und dreißig Kreuzer, und als Entschädigung für Reise-Kosten der dop 
pelte Betrag der Extra-Post-Taxe fär zwel Pferde auf jede zurück zu legende Post- 
Station (vergl. §. 36. 3. 4). 
K. 46. 
unzul áßigkeit anderer Gebühren. 
Außer den vorbezeichneten Anrechnungen und Gebühren finde: keine anderen 
Statt. 
Die Verrechnung und endliche Festsetzung derselben geschieht nach den hiefür 
ertheilten besonderen Bestimmungen. 
Mit der Vollziehung vorstehender Instructlon, welche mit dem orsten Januar 
167 in Wirksamkeit treten soll, wollen Wir Unseren Justiz-Minister hiemit be- 
auftragt haben. 
Gegeben Stuttgart den à4. November 1826. 
Wilhelm. 
Der Jusiiz-Minister: 
Freiherr von Maucler. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats-Sekretär, 
Vellnagel.
	        
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