Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

516 
5.) Die in der Berordnung vom 2. Februar 1817 gestatteten Enzugs, und 
Schreib= Gebühren sind aufgehoben. 
Stuttgart den :7. November 18:26.c 6 
Weckherlin. Schmidlin. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die wieder zu beseßende katholische Pfarrei Markelsheim, Oberamts und 
Dekanats Mergentheim, begreifrt den Pfarrort samt den in der Umgegend wohnenden 
Katholiben., zusammen 1260 Pfarr-Genossen, und hat ein Einkommen an Güter= 
Ertrag, Zehenten, Grund, Gefällen, Kapital= Zinsen, Besoldungen und Gevühren, 
über Abzug der Ausgabe für einen beständigen Vikar, von 12oo fl. Dem neuen 
Marrer wird zugleich das Kammerariat-Amt des Land,Kapitels übertragen werden. 
Die Geistlichen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, und sich zugleich zur 
Uebernahme des Kammerarlats geeignet glauben, haben ihre Eingaben binnen vier 
Wochen vorschriftmäßig an den katholischen Kirchenrath einzuschicken. · 
2) Die wieder zu besetzende katholische Pfarrei Seitingen, Oberamts Tuttlingen 
und Dekanats Wurmlingen, begreift samt dem Filial Oberflacht mit einer Filial- 
Schule :7: Pfarr-Genossen. Das Einkommen an Güter-Ertrag, Zehenten, Be- 
soldungen und Gebühren belaust sich auf #rigo fl. Die Geistlichen, welche sich um 
diese Stelle bewerben wollen, haben binnen vier Wochen ihre Meldung vorschrifts- 
mäßig an den katholischen Kirchenrath einzuschicken-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.