Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. Verfuͤgung, die 
Behandlung der Bestell-Gebuͤhr bei Post-Versendungen an Staats-Behoͤrden betr. 241. 
Organisations-Vollziehungs-Commission. Bekanntmachung, die Verpflichtung. 
und den Dienst-Antritt der neu ernannten Gerichts= und Amts, Notare betr. 245. 
Katholischer Kirchenrath. Miilde Stiftung des verstorbenen Schullehrers Mattos in 
Winzeln. 256. 
Königl. Verordnung, die Vollziehung des Gerichts-Notariats-Edikts vom 29. August 
1819 betr. 275. 
Ober-Aufsichts-Commission für die Taubstummen= und Blinden-Austalt. 
Die Aufnahme in die Taubstummen= und Blinden= Anstalt zu Gmünd und die Kosien 
des Unterrichts und der Verpflegung in derselben betr- 256. 
Königl. Verordnung, die Form und die Berechtigung zu Abfassung von Wittschriften 
und andern Eingaben betr. 327. 
Justiz-Ministerium. Wiederbesetzung von erledigten Psand-Commissariaten. :42. 
Criminal-Senat des Ober-Tribunals. Straf= Erkenntniß gegen den Buchhänd= 
ler Frankh zu Seuttgart. 338. 
Minisierium des Innern. Die Einsendung det Landjäger-Kosten-WVerzeichnisst betr. 
253. 
Juni. 
Ministerium des Innern. Den Besuch der Landes-Univerfität betr. 254. 
Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, die bevorstehende Semester= Prüfung der Justiz- 
Referendäre betr. 262. 
Ebend. Resultat der Semester= Prüfung der Justiz-Referendäre im Mai 1826. 267. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, die Errichtung eines Polizei= Hauses zu 
Heilbronn an der Stelle des bisberigen Polizei-Hauses zu Ellwangen und die veränderte 
Eintbeilung der Polizcihaus-Begirke betr. 254. 
Ministerium des Innern. Ausstellung eines Merikanischen Handels= Agenten für 
Württemberg. 255. 
Justiz-Ministerium. Verfügung, die Geschäftsführung der Pfand= Commissäre und 
die Aufsicht über dicselbe betr. 264. 
Ebend. Bekanntmachung, die Einsendung der Gebähren für das Regierungs-Blatt auf das 
zweite Semesier von 1826 betr. 267. 
Minssterien der Justiz und der Finanzen. Versügung, die periodischen Visitatkonen 
der oberamts= und amtzsgerichtlichen Gefängnisse, und die Vorkehrungen wegen Unterhaltung 
derselben betr. 269.
	        
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