Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements der auswärtigen Angelegenheitem: 
Des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Bekanmmachung den Familien-Namen und das Wappen des Hauptmanns v. Buhl betreffend. 
Seine Königliche Majestät haben dem Hauptmunn erster Elasse, v. Buhl, 
die Erlaubniß gnädlgst bewilligt, seinem Familien= Namen, aus Anlaß des von ihm 
erkauften Schlosses zu Eltershofen, das Prädikat „von Eltershofen“ beizufügen 
und das ehemalige Wappen jener Familie, verbunden mit dem der seinigen, zu 
führen. 
Stuttgart den 3. Februar 1836.. 
Beroldingen. 
8!) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern: 
a) Erläuternder Nachtrag zu der Instruktion vom 10. November v. J. die polizeiliche Aufsicht über 
Confinirte und herunziehende Gewerbleute betreffend. 
Zur Beseitigung von Mißverständnissen, die sich in der Anwendung der Instruk- 
tion vom 2o. November v. J., die Aufsicht über Confinirte und herumziehende Ge- 
werbleute betrefsend, ergeben haben, wird Folgendes bekannt gemacht: 
&. ##1. 
Unter die herumziehenden Gewerbleute im Sinne der kaum erwähnten Instruktion 
vem r0. Rovember 1825 sind nicht zu rechnen: 
) Personen, welche auf ihrem Umherwandern kein eigenes oder selbstständiges 
Gewerbe ausüben, sondern Beschästigung in fremden Gewerben suchen, 
(z. B. wandernde Handwerksgesellen, Personen, welche Arbeit in landwirth- 
schaftlichen Gewerben suchen;).
	        
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