Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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:. Des katholischen Kirchenraths. 
a) Die diesjährigen Dienst-Prüfungen der katholischen Geistlichen betresfend. 
Die Dienst Prüfung der katholischen Geistlichen für Kirchenstellen ist im laufen- 
den Jahre auf Dienstag den 6. Juni und die folgenden Tage festgesest. 
Dabei werden nur diejenigen Geistlichen zugelassen, welche im Jahr 1823 oder 
früher Priester geworden sind. 
Die Candidaten haben sich vier Wochen vorher schriftlich dabier zu melden, und 
wenn keine Abweisung erfolgt, am Montag den 5. Juni Nachmittags um vier Uhr 
auf der diesseirigen Kanzlei zum Einschreiben zu erscheinen. 
Uebrigens beruft man sich auf die im Regierungs-Blatt vom 16. Februar 1819 
Seite 111, auch auf die in den Circular= Erlassen vom 1. Juli 1620 und 6. August 
132:2 deshalb bekannt gemachten Vorschriften. 
Stuttgart den 4. Februar 1826. Soden. 
b) Die diesjährigen Dienst, Prüfungen der katholischen= Schullehrer und der Povisoren betreffend. 
Im laufenden Jahre werden für die Schullehrer und Provisoren zwei Dienst- 
prüfungen, am 25. April und 2. Oktober und den folgenden Tagen in Stuttgart 
gehalten werden. 
Dabei haben zu erscheinen: 
1.) die bereits schon früher, jedoch nicht in Stuttgart geprüften Schullehrer, 
wenn sie zur Beförderung auf bessere Stadt oder Land-Schuldienste. faͤhig 
erklaͤrt werden wollen; 
2.) diejenigen Schullehrer, welche als Musterlehrer die ganze Bildung der 
Schul.-Incipienten durch den vierjährigen Kurs übernehmen wollen; 
3.) die Provisoren, welche zur ersten Anstellung noch nicht fähig erklärt sind, 
das 21. Jahr zurückgelegt, und volle drei Jahre wirklich Provisorats-Dienste 
in öffentlichen Schulen geleistet haben. 
Uebrigens beruft man sich auf die unter dem 5. Februar. 183„, Reg. Blatt 
S. ro5, gegebenen weiteren Weisungen.“
	        
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