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Die christliche Moral setzt D. Hirscher in fünf wöchentlichen Stunden fort.
Derselbe lehrt viermal in der Weche Pastoral und Liturgik und wird
eine Stunde wöchentlich homiletische und katechetische Uebungen vornehmen.
Rechtswissenschaft.
Encyplopädie und Merhodologie des Rechts trägt nach eigenen Sähen
mit steter Rücksicht auf Falks Lehrbuch zweite Auflage viermal wöchentlich Prof.
D. Lang vor. 5
Encyklopädie der Rechtswissen schaften wird dreiwmnk um 3 Uhr Prof.
!)0. Mohl vortragen.
Raturrecht verbunden wit Philosophie des positiden Rechts, nach seinem
Grundrisse, (Tüb. 18:4) fünfmal von 5—6 Uhr oder zu einer andern gelegenern
Stunde, Ober,Justiz-Assessor D. Wächter.
Institurionen des rdmischen Rechts liest nach Makeldey (sechste Ausgabe
1825) von B—9 Uhr Prof. D. Wächter.
Pandekten nach Mühlenbruch, Prof. D. Schrader von 9—10 und 11—1: Uhr.
Röômisches Personen= und Erbrecht nach Thibaut von 1½1—1: Uhr Prof.
D. Waͤchter.
Zu Eraminatorien über die Pandekten erbieten sich Prof. D. v. Mal-
blank und Prioat-Docent Lang.
Röômische Rechtsgeschichte, nach Hugo, trägt Prof. D. Schrader von
4—5 Uhr vor.
Württembergisches Privatrecht fünfmal wöchentlich Prof. D. Wächter.
Württembergisches Pfand= und Concurs-Recht, Privat-Docent Lang.
Ueber deutsches Privatrecht nebst Privat-Cameral-Recht liest nach
seinem Grundrisse zweite Auflauge und mit Benüßung von Mirtermaiers Grund=
sätze u. s. w. zweite Ausgabe sechemal von 10—11 Uhr Prof. D. Michaelis.
6 Ueber Lehenrecht, nach seinem Grundriß, Tüb. 1826 und mit Benützung des
Böhmerschen Lehrbuchs, dritte Ausgabe, viermal von 3—9 Uhr, Derselbe.
Gemeines und Württembergisches Handels= und Wechsel- Recht nach
Martens, dritte Ausgabe, zweimal um 8 Uhr Derselbe.