Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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Können diese Kosten vor dem Ablaufe des Etats-Jahres, in welchem sie aufge- 
wendet worden, nicht wleder erhoben werden; so sind sie an die betreffenden Cameral, 
Aemter zu einnähmlicher Verrechnung zu übergeben. 
. 3. 
Für die Uebergabe dieser Kosten an die Cameral-Aemter finden diejenigen Vor- 
schriften ihre Anwendung, welche in der Verfügung der Ministerten der Justiz und 
der Finanzen vom 27. Februar 1619, §. 11 (Reg. Blatt S. 100) enthalten sind. 
+. 4. 
Zum Behuf der Controle der einnähmlichen Verrechnung der übergebenen Posten 
bel den Cameral-Aemtern siad von der Straf-Anstalten= Commission den Fivanz- 
Kammern jährlich Verzeichnisse der zum Einzug überwiesenen Forderungen mitzu- 
theilen. 
Die betheiligten Stellen in den Departements der Justiz und der Finanzen haben 
sich hiernach zu achten. 
Stuttgart den 20. Oktober 1827. 
Maucüler. Weckherlin. 
8.) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Ertheilung eines Patents für die Auwendung der Spiralfedern im Wagenbau. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 24. 
d. PT. dem Wagen-Fabrikanten Daumüller zu Dettingen unter Urach ein Patent 
für die von ihm erfundene Anwendung der Sptlralfedern im Wagenbau auf die 
Dauer von zehen Jahren gnaͤdigst zu ertheilen geruht. 
Sturtgart den 31. Oktober 18927. Smtoln
	        
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