Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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3)  Siegmund  Friedrich  Weiß,  von  Neuffen,  Oberamts  Nuͤrtingen;
4)  Hermann  Friedrich  Gottlieb  Jäger,  von  Stutigart;
5)  August  Reuß,  von  Stuttgart.
C.
6)  Johann  Anton  Högg,  von  Pfedelbach;
7)  Johann  Friedrich  August  Ostertag,  von  Kupferzell,  O.  A.  Oehringen.
*
8)  Georg  Albert  Hardegg,  von  Ludwigsburg.

9)  Johann  Joseph  Steiger,  von  Wolfegg,  O.  A.  Walbsee.
Stuttgart  den  21.  November  1821.

 

Maucler.

b)  Bekanntmachung,  die  bevorstehende  Semester-Pruͤfung  der  Justiz-Referendaͤre  betreffend.

Unter  Beziehung  auf  die  Bekanntmachung  vom  6.  Juni  1823  (Reg.  Bl.  S.  418)

werden  hiedurch  diejenige  Referendaͤre  zweiter  Classe,  welche  zu  Erstehung  der  zweiten
Dlenst-Pruͤfung  befaͤhigt  sind,  und  die  Zulassung  zu  derselben  beabsichtigen,  aufgefordert,
  ihre  diesfaͤlligen  Gesuche  auf  die  vorgeschriebene  Weise  und  unter  Angabe
ihres  Aufenthaltsorts  bis  zum  15.  Januar  1828  bei  dem  K.  Justiz-Minifterium
um  so  gewisser  einzureichen,  als  im  Falle  der  Nichteinhaltung  dieses  Termins  der
Nachtheil  des  Ausschlusses  von  der  naͤchstbevorstehenden  Semester-Pruͤfung  fuͤr  die

Säumigen  unfehlbar  eintreten  würde.
Den  zu  dieser  Prüfung  zugelassenen  Referendären  werden  sodann  von  der  Prüfungs-Commission

  des  K.  Ober-Tribunals  die  zu  Ausarbeitung  der  Probe,  Relationen

  erforderlichen  Akten  ohne  Verzug  zugestellt  werden.

Stuttgart  den  1.  December  1827.
Maucler.