Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Nachdruck der bei ihr erscheinenden revidirten Ausgabe der Gedichte von Waizmann 
auf die Dauer von sechos Jahren zu ertheilen geruht; welches mit Hinweisung auf 
die Königliche Verordnung vom 25. Februar 1315 in Vetreff der Prioilegien gegen 
den Bücher-Nachdruck zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 24. Oktober 1326. Schmidlin. 
b) Privilegium gegen den Nachdruck eines Unterrichts über das Sakrament der Firmung. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 15. 
d. M. dem Buchdrucker Beß in Rottenburg ein Privilegium gegen den Nachdruck des 
bei ihm erscheinenden „kurzgefaßten Unterrichts über das Sakrament der Firmung 
von Lorenz Lang“ auf den Jeitraum von sechs Jahren zu ertheilen geruht; welches mit 
Hinweisung auf die Königliche Verordnung vom 25. Februar 1315 in Betreff der Privi- 
legien gegen den Bücher-Rachdruck zur Nachachtung bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den :7. Oktober 1826. Schmidlin. 
c) Privilegium gegen den Nachdruck von Ludwig Tiek's sämtlichen Werken. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 15. 
d. M. dem Buchhändler Reimer in Verlin ein Privilegium gegen den Nachdruck der 
bei ihm erscheinenden revidirten Ausgabe sämtlicher Werke des Dichters Ludwig Tiek, 
à4 Bände mit Cinschluß der Uebersehung des Don Quirote von Cervantes, auf die Dauer 
von sechos Jahren zu ertheilen geruht; welches mit Hinweisung auf die Königliche 
Verordnung vom 25. Februar 1315 in Betreff der Privilegien gegen den Bicher- 
Nachdruck zur Nachachtung bekannt gemacht wird. 
Stultgart den :7. Oktober 1323. Schmidlin. 
2. Des evangelischen Consistorium. 
Besiellung eines Schullehrer-Conferenz-Direkters in der Oidcese Stuttgart. 
Der Pfarrer Planck in Feuerbach ist auf sein Ansuchen der Leitung der Schul- 
lehrer-Conserenzen seines Bezirks enthoben, und an seine Stelle damit der Pfarrer 
Gcorgii zu Vothnang beauftragt worden. 
Stuttgart den :4. Oktober 1826. Wachter.
	        
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