Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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standenen Pruͤfungen zur Ausuͤbung der innern Heilkunde, und Ersterer auch zu 
Ausuͤbung der Geburts-Huͤlfe ermaͤchtigt worden. 
Stuttgart den 16. Oktober 1623. Walther. 
C) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Mintsterium. 
Versügung, die Veränderungen in der Zutheilung der Forsi-Verrechnung betreffend. 
Aus Anlaß der veränderten Forst-Bezirks-Eintheilung vom :5. v. M. (Reg. Blatt 
S. 795) ist in der Zutheilung der den Cameral-Aemtern obliegenden Forst-Verrech- 
nung folgende Aenderung getroffen worden: 
a) die Verrechnung der allgemeinen Verwaltungs-Ausgaben des neu gebildeten 
Forstamts Ochsenhausen übernimmt das Cameralamt Ochsenhausen; 
b) die Verrechnung der Forst= und Jagd-Gefälle der neu gebildeten Reviere wird 
zugewiesen 
von dem Revier Warthausen 
dem Cameralamt Ochsenhausen, 
von dem Revier Amtzell 
dem Cameralamt Wangen. 
Im Uebrigen bleibt es, mit Ausnahme des aufgelößten Forstamts Tettnang und 
der aufgelößten Reviere Langentrog und Wilhelmskirch bei der bisherigen Zutheilung, 
welche sich künftig nach der neuen Revier-Abgrenzung richtet. 
Stuttgart den 21. Oktober 1828. Varnbüler. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Das in der ersten Besoldungs-Classe stehende Oberamt Heilbronn ist durch 
die Beförderung des bisherigen Beamten in Erledigung gekommen. Die Bewerber 
um diese Stelle haben sich binnen Lier Wochen bei der K. Regierung des Reckar- 
Kreises vorschriftmäßig zu melden.
	        
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