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Marlach mit Altdorf, Ober-Guͤnzbach und Sindeldorf, Oberamts Kuͤnzelsau, sind dem
K. Cameral-Amte Schönthal zugetheilt worden, dessen Bezirk die gedachten Orte
schon bisher in Absicht auf die Verwaltung der Hoheits-Einnahmen umfaßt.
Stuttgart den 5. November 1828. Varnbüler.
Dienst-Erledigungen.
1) Die befähigten Bewerber um das erledigte evangelische Dekanat= und Stadt-
Pfar-Amt Marbach haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei dem evan-
gelischen Consistorium zu melden. Die Stadt, in welcher zugleich ein Diakon angestellr
ist, enthlt -300 Pfarr-Genossen, die Dibcese aber 23 Didcesan-Orte. Die Besoldung
ist, mit Ausschluß einer von 18233 verwilligten Zulage von jährlichen r60 fl., auf
1031 fl. 12 kr. berechnet, und bestehet nach den in dem Sportel-Geseh bestimmten
Normal-Preisen in 336 fl. Geld, 521 fl. 20 kr. firen Naturalien, 42 fl. 30 kr. Güter-
Genuß, 12 fl. bürgerlichen Benefizien und ##13 fl. 52 kr. Emolumente.
:) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Langenbrand, Dekanats Wildbad,
baben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. Diese
Pfarrei enthält mit Einschluß der Filialien Engelsbrand, Grunbach, Kapfenhardt und
Salmbach, welche alle eigene Schulen haben, und unter denen in den zwei ersteren alle
vier Wochen Eatechisationen zu halten sind, 2061 Kirchen-Genossen. Das Dienst-
Einkommen beträgt nach Abzug des für die Reisen in die Filial-Orte berechneten Amts-
Aufwandes von 50 fl. und einer zeitlichen jährlichen Leistung von 156 fl. 36 kr. (welche
auch bei einem künftigen Heimfalle nicht dem Inhaber der Pfarrstelle zuwachsen, son-
dern während dessen noch übriger Dienstzeit zum Besoldungs-Verbesserungs= und Un-
terstützungs-Fonds gezogen werden), nach den in dem Sportel-Gesetze vorgeschrie-
benen Normal-Preisen 679 fl. 35 kr.
5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Bernloch, Di5zese Mün-
singen, welche im Mutterort 331 und in dem 2 Stunde entsernten Filial Meidelsict-
ten 261 Kirchen-Genossen zählt, haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei
dem evangelischen Consistorium zu melden. Im Filial muß alle vierzehn Tage gepre-
digt, und im Sommer eine Katechisation angehängt werden, in welchem Fall der