Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Nro. 68. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
Samstag, den 22. November 1828. 
  
Inhalt. 
Verfügungen der Departements. Insiruktion zum Nekrutirungs-Gesetz vom 20. Februar 7828. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Der Departements des Innern und des Kriegs: 
Des Ober-Rekrutirungsraths. 
Instruktion zum Rekrutirungs-Gesetz vom 10. Februar 1828. 
Zu Vollziehung des Rekrutirungs-Gesehes vom 10. Februar d. J. wird nach- 
stebende Instruktion zur Nachachtung bekannt gemacht: 
Erstes Kapitel. 
Von der Aufzeichnung der Militärpflichtigen und Abfassung der 
Rekrutirungslisten. 
(Zu Art. 3, 9, 10, 11, 12 des Gesetzes.) 
1. 
Jedes Jahr in den ersten Tagen des Decembers wird mit der Aufzeichnung der 
Mtlitärpflichtigen für die Aushebung des nächst künftigen Jahres in jeder Gemeinde
	        
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