Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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14) stinkender Geruch aus der Nase und dem Mund, von unheilbarem Bein- 
fraß oder Geschwuͤren; 
15) Verlust oder beträchtliche Verunstaltung der Nase; 
16) polypöse Auswachsungen in der Nase; 
17) widernatürlich verengte Nasenlöcher, welche im Sprechen und Athmen hindern; 
16) fehlender oder gespaltener Gaumen; 
19) unheilbare krankhafte Beschaffenheit der Mumdhöhle, der Zunge, der Man- 
deln, des Zäpfchens, mit Verlust der deutlichen Aussprache; 
20) Zahnlosigbeit, oder schadhafte Beschaffenheit aller Schneid= und Eckzähne; 
21) verunstaltete Knochengeschwülste an den Gesichts= und Kieferknochen; 
22) unheilbarer stinkender Eiterausfluß aus den Ohren; 
25) eiternde oder verhärtete Ohrendrüsen, als unheilbar anerbannt; 
4) Speicheltstel und unwillkührlicher Speichelfluß, als unheilbar anerkannt; 
:5) Muttermähler, wenn sie das Gesicht sehr verunstalten; 
:6) unheilbarer Kropf, mit Beschwerden im Athemholen; 
27) fbrophulöser dicker Hals mit Verhärtung oder Geschwüren, mir Beeinträchti- 
gung der Sprache und des Athemholens; 
268) steifer und krummer Hals; 
29) krummer Räckgrat mir Höcker; 
50) mißbildeter Brustkasten; 
51) zu starkes und anhaltendes Pulstren des Herzens, als muthmaßliche Folgce ei- 
nes organischen Fehlers; 
32) verkehrte Lage des Herzensz; 
55) Puloader-Geschwülste; 
34) zahlreiche Blutader-Knoten, besonders an den untern Erxtremitten; 
35) Brüche am Unterleib; 
36) Krankheiten des Hodenfaks, der Hoden und des Saamenstrangs, als unheil- 
bar anerkannt; 
57) Verlust beider Hoden; 
38) Urinfistelu; 
39) unwillkührlicher Abgang des Urins und der Erkremente, wenn er in einem or- 
ganischen Fehler liegt;
	        
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