Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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sprungenen Loosnummern 40, und diese 40 Loosnummern sind in dem Anhang zu li- 
quidiren. 
. 79. 
Jener Anhang erhält die Ueberschrift: „Liquidation der übersprungenen Looonum= 
mern,“ und soll nachstehende Rubriken enthalten: 
J. Unterm Meßß. .. (Tahl.) 
1J. Gebrechlich .. · ......(dcsgl.) 
III. Wegen Familien- Verhaͤltnise befreit, und zwar- 
1) weil ein oder mehrere Vrüder im Militär gestorbdben .(0de39gl.) 
:) weil ein oder mehrere Vrüder wegen Gebrechlichkeit aus dem Mi- 
litär entlassen worden . OGesgl.) 
3) weil ein oder mehrere Vruͤder im a Militaͤr dienen . . . . WGesgl.) 
4) wegen Zusammentreffens der unter :, 2, 3 angefuhrten Vefreiungs- 
Gruͤnde, (s. Art. 28, Nro. 6) .. .. . . . Weesgl.) 
5) einzige Soͤhne, die zugleich einzige Kinder si nd .. Oesgl.) 
6) einzige Söhne sechszigjähriger Väter (0odeggl.) 
7) einzige Söhne von Wittdben . .. (esgl.) 
8) aͤlteste oder zweitaͤlteste Soͤhne sechsrigjabriger Vuter. .. . Oesgl.) 
9) aͤlteste oder zweitaͤlteste Soͤhne von Wittwen. (0o#3sgl.) 
10) einzige oder aͤlteste oder zweitaͤlteste Enkelsoͤhne.. .Gesgl.) 
11) älteste oder zweitälteste Brüder elternloser Geschwistterr. (0deegl.) 
hiezu 
die aus der Ziehungs-Liste Gestrichenen. (odesgl.)) 
— . (Hauptzahl) 
Siebentes Kapitel. 
Von den Befreiungen wegen Familien-Verhältnisse. 
(Zu Art. 27, 28 des Gesetzes.) 
. 80°. 
Die Befreiungen wegen Familien-Verhältnisse sind ganz nach dem Buchstaben des
	        
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